Angst vor der AfD: Plötzlich sind weisungsgebundene Staatsanwälte ein Thema
Berlin/Magdeburg. Die Unabhängigkeit der Justiz war für die Kartellparteien nie ein Thema. Kein Wunder – man muß sich um seinen Machterhalt natürlich keine Sorgen machen, wenn selbst die Richter am Bundesverfassungsgericht von den Bundestagsparteien ernannt werden und die Staatsanwaltschaften im Land weisungsgebunden sind. In anderen Ländern sind sie das wohlweislich nicht, sondern unabhängig.
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Doch ausgerechnet jetzt schlagen Funktionäre des Altparteienkartells Alarm. Der Grund ist naheliegend: die AfD klopft an die Pforten der Macht und könnte nun ihrerseits in die Lage gelangen, den Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen und früher oder später eigene Kandidaten am Bundesverfassungsgericht durchzubringen. Besonders eilig hat es der Deutsche Richterbund (DRB). Er fordert, das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten noch in diesem Jahr gesetzlich abzuschaffen.
„Es muß per Gesetz ausgeschlossen werden, daß Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach geltendem Recht könnten Justizministerien „bis in einzelne Strafverfahren hineinregieren“. Rebehn fordert deshalb, das Weisungsrecht aus dem Bundesrecht zu streichen. „Bei gutem Willen kann der Bundestag die dringend notwendige Gesetzesänderung noch in diesem Jahr beschließen“, sagte er.
Der Richterbund wittert die AfD-Gefahr schon länger. Im Juli verwies er auf europäische Nachbarstaaten, in denen das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften fast überall abgeschafft oder gar nicht erst eingeführt wurde. Allerdings war dies auch dem DRB früher völlig egal. Doch plötzlich warnt er: „In den falschen Händen wäre ein politisches Durchgriffsrecht auf konkrete Strafverfahren fatal.“
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird unruhig – sie denkt vor allem an die Beamten und glaubt sie vor Anweisungen einer künftigen AfD-Regierung warnen zu mssen. „Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung. Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten.“ Wer eine rechtswidrige Anweisung erhalte, müsse seine Bedenken intern deutlich äußern. Niemand könne sich damit herausreden, „daß man nur tue, was ihm gesagt wurde“. Dann kommt sie auf den Punkt: „Ich kann sehr gut nachvollziehen, daß sich gerade viele Menschen große Sorgen machen vor einer AfD-Regierung.“
Auf Landesebene gibt es bereits Initiativen zur Einschränkung des Weisungsrechts, unter anderem in Nordrhein-Westfalen. In Mecklenburg-Vorpommern reagierte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) ebenfalls mit einem Erlaß. (rk)
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