Widerstand gegen die EU: Polen und Slowakei gegen Anerkennung von Schwulen-Ehen
Warschau/Preßburg/Luxemburg. Schwulenkult und immer mehr LGBT-Rechte sind keine Einbahnstraße. Das polnische Verfassungsgericht hat jetzt die Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen gestoppt. Die Richter erklärten eine entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwiński für verfassungswidrig. Zur Begründung verwiesen sie auf die polnische Verfassung, die die Ehe ausdrücklich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen << Damit stellt sich das Warschauer Höchstgericht gegen Brüssel und die Entwicklung in den westeuropäischen EU-Ländern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im November entschieden, daß alle EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat rechtsgültig geschlossen wurden. Die Luxemburger Richter begründeten dies mit der von der EU garantierten Freizügigkeit. EU-Bürger müßten ihr Familienleben auch nach einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat fortsetzen können. Auslöser…