Unionspolitiker drohen mit Klage gegen AfD und Linke: Künftig wieder Reichsexekution?

Unionspolitiker drohen mit Klage gegen AfD und Linke: Künftig wieder Reichsexekution?
Foto: Symbolbild

München/Magdeburg. Bei der Union herrscht ein fragwürdiges Föderalismus-Verständnis: wenn die politische Linie nicht mehr stimmt, sollen einzelne Bundesländer nach dem Willen mehrerer Unions-Länderregierungen kurzerhand per Bundesverfassungsgericht wieder auf Kurs gebracht werden, sollten zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder Berlin unter Beteiligung der AfD oder der Linken verfassungswidrige Gesetze beschließen.

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Die CDU- bzw. CSU-Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner (Niedersachsen), Klaus Holetschek (Bayern) und Andreas Bühl (Thüringen) kündigten in einer gemeinsamen Erklärung an, mögliche Gesetzesverstöße durch künftige Landesregierungen juristisch überprüfen zu lassen. Nach einem Bericht der „Welt“ richtet sich die Initiative insbesondere gegen die Entwicklung in Magdeburg und Berlin.

Die drei Unionspolitiker warnen davor, Wahlergebnisse als Freibrief für Eingriffe in die Verfassungsordnung zu verstehen. „Wer ein Bundesland regiert, ist an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden.“ Die Fraktionschefs wollen darauf hinwirken, daß Landesregierungen ihre Möglichkeiten zur Normenkontrolle konsequent nutzen, sofern Landesgesetze nach rechtlicher Prüfung offenkundig gegen das Grundgesetz verstoßen.

Für Berlin nennen sie drei mögliche Streitpunkte: eine Verschuldung jenseits der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse, ein Ausländerwahlrecht und ein Vergesellschaftungsgesetz, das Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung mißachte. In Sachsen-Anhalt sehen sie insbesondere Forderungen der AfD, etwa nach der Abschaffung der Schulpflicht, als mögliche Konfliktpunkte.

Lechner betont, politische Verantwortung für die Verfassungsordnung beginne bereits bei der Wahl der Koalitionspartner. Holetschek bezeichnet die Normenkontrolle als „das schärfste Schwert, das wir im föderalen Rechtsstaat haben“. Wer als Landesregierung das Grundgesetz breche, müsse mit dessen Einsatz rechnen: „konsequent und ohne Zögern“.

Die von den drei Unionspolitikern ins Gespräch gebrachten Bundesmaßnahmen gegen „abtrünnige“ Länder erinnern an das Instrument der „Reichsexekution“ im Heiligen Römischen Reich und in der Weimarer Republik. Es sah vor, erforderlichenfalls militärisch gegen Reichsglieder vorzugehen und sie unter unmittelbare Reichsverwaltung zu stellen. (rk)

Bildquelle: Bild von Jörn Heller (tvjoern) auf Pixabay/gemeinfrei

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