Fragwürdige Prioritäten der Polizei: Kein Fahndungsfoto – aber eine Warnung an die Bürger
Essen. Ohne Worte: in Essen wird ein Häftling bei einem Arzttermin von zwei maskierten, mutmaßlich bewaffneten Männern befreit und flieht. Doch die Polizei benötigt Stunden, bis sie mit Namen und Foto nach dem Entkommenen fahndet. Zunächst gibt sie lediglich eine Warnung heraus, man solle eine „verdächtige Person“ nicht ansprechen und die 110 wählen. Für eine konkrete Fahndung ist ein solcher Hinweis wenig hilfreich – wie sieht eine „verdächtige Person“ aus?
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Erst am Abend veröffentlicht die Polizei ein Foto des 34jährigen D. Gündüz samt Personenbeschreibung. Sechs Stunden nach dem Vorfall. Das Justizministerium räumt „Abstimmungsprobleme“ im Landtag ein. Aber niemand kann sagen, warum Alter, Statur und Haarfarbe des Geflüchteten nicht früher mitgeteilt werden konnten. Der Verdacht liegt nahe, seine ethnische Herkunft könne der Grund sein; die verschweigen Medien und Behörden erfahrungsgemäß, so lange es nur irgend geht.
Für eine unmißverständliche Warnung an kritische Bürger brauchte die Polizei hingegen nicht so lange. Noch bevor das Fahndungsfoto veröffentlicht wurde, sprach sie die Nutzer sozialer Medien eine unmißverständliche Drohung aus, auf ihre Wortwahl zu achten. „Alle Kommentare [werden] überprüft und bei strafrechtlich relevanten Inhalten Ermittlungen eingeleitet.“
Das ersichtliche Polizeiversagen im Zusammenhang mit dem Essener Arztbesuch ist in Nordrhein-Westfalen beileibe nicht der einzige Fall. Ende August floh ein Gefangener aus einer Duisburger Haftanstalt, nachdem er Gitterstäbe durchsägt hatte. Gleich in einer ganzen Reihe von NRW-Gefängnissen laufen derzeit Ermittlungen wegen möglicher Korruption, unerlaubter Lieferungen und verschwundener Schlüssel. Der grüne Justizminister Benjamin Limbach räumt mehr als 100 (!) Disziplinarverfahren gegen Bedienstete ein, rund ein Viertel davon wegen Korruptionsvorwürfen.
Auch im Fall Gündüz drängen sich unangenehme Fragen auf: laut Justizministerium erfuhr der Häftling erst am Vorabend von seinem Arzttermin. Wie seine Befreier davon Kenntnis erhielten, wird noch zu klären sein.
Besonders unangenehm prägen sich der Öffentlichkeit freilich die Prioritäten der Polizei ein: sechs Stunden für einen halbwegs brauchbaren Fahndungsaufruf – aber mit der Drohung an die Adresse kritischer Bürger, sich bei der Wortwahl in Acht zu nehmen, ist die Staatsmacht ganz schnell zur Hand. Man fragt sich – nicht nur im Essener Fall –, wen sie eigentlich schützen möchte: die Öffentlichkeit vor einem entlaufenen Kriminellen – oder eher diesen vor berechtigtem Bürgerunmut? (rk)
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