Die EU greift nach dem Geld: Künftig noch mehr Zugriff für den Staat

Die EU greift nach dem Geld: Künftig noch mehr Zugriff für den Staat
Foto: Symbolbild

Berlin. Die Schlinge um die Privatvermögen der Deutschen zieht sich immer mehr zu. Die Bundesregierung argumentiert freilich wie üblich mit dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht nun vor, verdächtige Geldflüsse schneller zu stoppen, Konten vorübergehend zu sperren und den Behörden den Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten zu erleichtern. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll ausgebaut werden.

 Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen << 

Mit dem Vorhaben setzt Deutschland neue EU-Vorgaben um, die bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht übertragen werden müssen. Das bisherige Geldwäschegesetz von 2017 soll zu diesem Stichtag durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt werden.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll hierbei Finanzbewegungen überwachen und „geldwäscherelevante Straftatbestände“ schneller als bisher melden können. Zudem ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine „Zentrale Koordinierungsstelle Geldwäscheaufsicht“ geplant. Sie soll eine einheitlichere Kontrolle des Nicht-Finanzsektors ermöglichen.

Ab 2029 sollen Behörden demnach leichter Informationen über Immobilieneigentum abrufen können. Personenbezogene Daten aus dem Transparenzregister dürfen an zuständige Stellen übermittelt werden. Zugleich will die Bundesregierung Barzahlungen bei Immobiliengeschäften deutlich einschränken.

Das Finanzministerium begründet die Reform mit der wachsenden organisierten Kriminalität. Geldwäsche stärke kriminelle Strukturen und erschwere Ermittlungen, heißt es. Sicherheitsbehörden beobachteten zudem, daß Geldwäsche „professioneller und digitaler“ werde. Dadurch würden Ermittlungen zusätzlich erschwert.

Das EU-Reformpaket gilt als bislang weitreichendste Neuordnung der Geldwäscheprävention. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben des Ministeriums die bisher schon bestehenden Aktionspläne gegen organisierte Kriminalität sowie gegen Steuer- und Finanzkriminalität ergänzen. Kritiker monieren, daß der Staat schon jetzt sehr freihändig mit dem Vorwurf „verdächtiger“ Geldströme umgeht und zum Beispiel die Konten mißliebiger Oppositioneller sperrt. Sollte das neue „Reformpaket“ durchgehen, dürfte sich dieser Trend weiter verstärken. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Kommentare 0

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!

Kommentar schreiben

Keine Anmeldung nötig. Ihr Kommentar wird nach Prüfung durch die Redaktion freigeschaltet. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Newsletter

Bleiben Sie ZUERST! informiert

Neue Ausgaben, Hintergründe und Angebote – direkt in Ihr Postfach. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.