Wegen AfD: Innenminister verabschieden sich von der Einstimmigkeit
Berlin/Magdeburg. Den Innenministern sitzt die AfD im Nacken. Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder verabschiedet sich wegen ihr nun vom jahrzehntelang praktizierten Einstimmigkeitsprinzip. Künftig können gemeinsame Beschlüsse auch gegen den ausdrücklichen Widerstand einzelner Länder gefaßt werden. Erforderlich ist dafür eine Mehrheit von 13 der insgesamt 16 Länderstimmen. Die Änderung wurde nach Angaben eines IMK-Sprechers am Mittwochabend im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.
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Niemand macht ein Geheimnis daraus, daß der Grund für die Änderung die AfD und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt ist. Dort hatte die AfD bei der jüngsten Landtagswahl deutlich zugelegt und ist nun mit Abstand stärkste politische Kraft. Sollte sie künftig das Innenministerium des Landes übernehmen, könnte ein AfD-Innenminister nach den bisherigen Regeln Beschlüsse der Konferenz mit seiner Gegenstimme verhindern. Die neue Abstimmungsregel soll diese Möglichkeit ausschließen.
Eine förmliche Geschäftsordnung, die bisher Einstimmigkeit vorgeschrieben hätte, gibt es allerdings nicht. Das Verfahren beruhte auf einer seit Jahrzehnten geübten Praxis. Beschlüsse kamen zustande, sofern kein Land ausdrücklich widersprach; Enthaltungen waren möglich. Das Verfahren sollte die Länder dazu bewegen, bei unterschiedlichen Positionen einen gemeinsamen Nenner zu suchen. Vorbehalte konnten zudem in einer Protokollerklärung festgehalten werden, ohne einen Beschluß ausdrücklich abzulehnen.
Mit der AfD hält man ein solches Prozedere künftig offenbar nicht mehr für möglich. Eine andere Lesart ist: die bisherige Kungelei unter den Altparteien-Länderministern wird es künftig nicht mehr geben, weil bestimmte Themen und Anliegen für die AfD nicht verhandelbar sind. Das betrifft etwa das Zuwanderungs- und Remigrationsthema.
Seit ihrer Gründung 1954 kam die IMK auf rund 220 Tagungen. Regulär tritt sie zweimal jährlich zusammen, jeweils im Frühjahr und Herbst. Zusätzlich können Sondersitzungen einberufen werden. Beschlüsse sind auch außerhalb der persönlichen Treffen im schriftlichen Umlaufverfahren möglich. (rk)
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