Thüringen: Ermittlungen gegen Höcke in Gera eingestellt
Gera/Erfurt. Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke hat einen Sieg vor Gericht errungen: wie erst jetzt bekannt wurde, verfolgt die Staatsanwaltschaft Gera ein Strafverfahren gegen Höcke wegen einer Rede aus dem Jahr 2022 nicht weiter. Das Verfahren wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates wurde bereits am 15. Dezember 2025 eingestellt.
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Auslöser für die juristischen Nachstellungen war eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft begründeten mehrere längere Passagen den entsprechenden Tatverdacht. Der Justizausschuß des Thüringer Landtags hatte Höckes Immunität im Juli 2024 eigens aufgehoben und damit die Ermittlungen ermöglicht.
Für die Einstellung war allerdings nicht die Milde der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend, sondern inzwischen verhängte anderweitige Strafen gegen den Thüringer AfD-Spitzenmann. Höcke war in der Zwischenzeit am Landgericht Halle in zwei Verfahren wegen des ihm vorgeworfenen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu Geldstrafen von 100 beziehungsweise 130 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Gera gelangte zu der Einschätzung, daß eine zusätzliche Strafe für die Geraer Äußerungen neben diesem Strafmaß nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fallen würde.
Die Einstellung betrifft ausschließlich das Geraer Ermittlungsverfahren. Ein weiteres Verfahren gegen Höcke ist nicht beendet. Vor dem Landgericht Mühlhausen steht weiterhin ein Prozeß wegen des Verdachts der „Volksverhetzung“ im Raum. Hier geht es um einen Beitrag Höckes zum tödlichen Messerangriff im pfälzischen Oggersheim im Oktober 2022. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. (rk)
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