Marodes Schulsystem: Abiturient zieht wegen Unterrichtsausfalls vor Gericht
Neustadt/Weinstraße. Nicht nur in Frankreich haben die Schüler Grund zum Unmut. Auch hierzulande geht es mit dem einst vorbildlichen Bildungssystem rapide bergab, wovon nicht nur die desaströsen PISA-Ergebnisse deutscher Schüler Zeugnis ablegen.
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Am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wird derzeit ein denkwürdiger Prozeß geführt. Der 20jährige Elija Walk, der 2025 sein Abitur am Gymnasium in Landau ablegte, verlangt vom Land Rheinland-Pfalz eine Neubewertung seiner schulischen Leistungen – die nicht so sind, wie sie sein sollten, weil an einer Schule zu viel Unterricht ausgefallen ist. Der akribisch dokumentierte Unterrichtsausfall hat nach Auffassung Walks seine Ausbildung beeinträchtigt.
Die Aufzeichnungen seiner Mutter erstrecken sich über die gesamte Oberstufenzeit. Besonders drastisch war die Situation in einem Leistungskurs während des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 12: dort fiel nahezu jede zweite Stunde aus. Walk schloß die Schule dennoch mit der Abiturnote 2,1 ab. Anschließend beantragte er, seine Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport neu zu bewerten. Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wies das Ansinnen zurück.
Ganz von der Hand weisen konnte die Behörde die Probleme allerdings nicht. Sie sprach von einer „unglücklichen Häufung von Ausfall“. Zugleich argumentierte sie, daß Unterricht in den Leistungskursen der Oberstufe bei fehlenden Lehrkräften üblicherweise durch fest angestellte Kollegen vertreten werde. Ein konkreter Nachteil für die Abiturprüfungen sei deshalb nicht nachgewiesen.
Ein erster Versuch, die Angelegenheit im Eilverfahren zu klären, blieb bereits vor zwei Gerichtsinstanzen erfolglos. Nun wird das Verfahren in der Hauptsache geführt. Im Mittelpunkt steht dabei nicht allein Walks individuelles Abiturzeugnis, sondern eine grundsätzliche Rechtsfrage: wo liegt die Grenze zwischen unvermeidbarem Lehrermangel und einer Verletzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße schulische Bildung?
Walk studiert inzwischen Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Er betont, daß es ihm nicht ausschließlich um die nachträgliche Korrektur seiner Noten gehe. Vielmehr wolle er erreichen, daß auch jüngere Schüler vor vergleichbaren Zuständen geschützt werden. Sein Anwalt sieht in dem Verfahren deshalb ein grundsätzliches Anliegen. (rk)
Bildquelle: Pixabay
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