Langjähriger UN-Mitarbeiter: „Die Feindstaatenklauseln sind nicht obsolet“

Langjähriger UN-Mitarbeiter: „Die Feindstaatenklauseln sind nicht obsolet“
Foto: Symbolbild

Berlin/New York/Moskau. Deutschland wiegt sich womöglich in verhängnisvoller Sicherheit. Zu dieser Einschätzung gelangt der langjährige UN-Mitarbeiter und heutige Europaabgeordnete Michael von der Schulenburg (BSW) mit Blick auf die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ der Vereinten Nationen. Diese seien nämlich keineswegs „obsolet“, wie die Bundesregierung immer wieder behauptet.

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Bei den Klauseln, die das Verhältnis der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zu den besiegten Achsenmächten regeln, handelt es sich um die UN-Artikel 53, 77 und 107. Sie räumen den ehemaligen alliierten Siegermächten gegenüber Deutschland und Japan besondere Rechte ein, darunter unter bestimmten Voraussetzungen militärische Maßnahmen ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates.

Schulenburg erinnert in einem Artikel, den sein Europabüro kürzlich veröffentlicht hat, zunächst an den ursprünglichen Zweck der 1945 geschaffenen UN-Ordnung. Die Vereinten Nationen sollten ein System kollektiver Sicherheit schaffen und die Mitgliedstaaten verpflichten, Konflikte grundsätzlich friedlich zu lösen. Entscheidungen über militärische Gewalt sollten dem Sicherheitsrat vorbehalten bleiben. Die Feindstaatenklauseln bilden davon jedoch eine historische Ausnahme. Nach Schulenburgs Darstellung wurden sie „niemals aus der UN-Charta gestrichen“.

Die Bundesregierung betrachtet diese Ausnahme hingegen als überholt. Sie beruft sich vor allem auf eine Resolution der UN-Generalversammlung von 1995 und auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Die Generalversammlung habe damals festgestellt, daß das wiedervereinigte Deutschland ein friedliebender Staat sei und die Klauseln deshalb als gegenstandslos angesehen werden könnten. Schulenburg weist jedoch darauf hin, daß dies nicht mit einer formellen Streichung gleichzusetzen sei. Resolutionen der Generalversammlung seien grundsätzlich nicht rechtsverbindlich; auch eine ausdrückliche Aufhebung durch den Sicherheitsrat habe es nicht gegeben.

Für eine Änderung der UN-Charta wäre nach Schulenburg ein eigenes Verfahren erforderlich. Auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag habe die Charta nicht verändert. Der Vertrag enthalte zudem keinen ausdrücklichen Verzicht auf die Feindstaatenklausel. Deshalb sei die Rechtslage weit weniger eindeutig, als es die Bundesregierung darstellt.

Besondere Brisanz gewinnt das Thema für Schulenburg angesichts der derzeitigen Spannungen zwischen Deutschland und Rußland – die nicht etwa von Moskau, sondern von Berlin unter dem Dach der westlichen Ukraine-Politik systematisch geschürt wurden. Moskau könnte sich etwa auf die deutsche Beteiligung am NATO-Einsatz gegen Jugoslawien 1999, auf den Bundeswehreinsatz in Litauen oder auf inzwischen errichtete NATO-Einrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR berufen. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine verweist Schulenburg überdies auf die anhaltende und immer noch wachsende deutsche Unterstützung für Kiew und die Produktion von Langstreckendrohnen. Rußland könnte versuchen, daraus eine Beteiligung Deutschlands an der militärischen Konfrontation abzuleiten und die Feindstaatenklauseln als Begründung für Maßnahmen gegen deutsche Produktionsanlagen heranzuziehen.

Auch China habe die Bestimmungen bereits im Verhältnis zu Japan angesprochen. Nach einer Mitteilung der chinesischen Botschaft in Japan bestehe im Falle einer erneuten japanischen Aggression das Recht auf „direkte militärische Maßnahmen“ ohne Genehmigung des Sicherheitsrates.

Schulenburg rät deshalb dringend, die Klauseln nicht schlicht als erledigt zu betrachten. Deutschland habe aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verpflichtung, Eskalationen zu vermeiden. Er plädiert für eine friedliche Lösung des Ukraine-Krieges sowie für „den Dialog zwischen Deutschland und Rußland und nach Wegen der Deeskalation“. 

Schulenburg war 34 Jahre lang für die Vereinten Nationen tätig, zuletzt als UN Assistant Secretary-General. Im Europaparlament ist er seit 2024. (rk)

Bildquelle: Pixabay/gemeinfrei

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