Kubitschek-Tochter darf nicht unterrichten: „Das klingt nach Sippenhaft“
Dresden. Alruna Hauser, die Tochter des rechten Verlegers Götz Kubitschek, darf ihr Lehramtsreferendariat nicht antreten – weil sie die Tochter ihres Vaters ist und ihr deshalb Zweifel an ihrer Verfassungstreue unterstellt werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat jetzt ihre Beschwerde gegen die verweigerte Zulassung zurückgewiesen. Der Beschluß ist unanfechtbar.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Nach ihrem Lehramtsstudium in den Fächern Deutsch und Musik sollte Alruna Hauser an einem Dresdner Gymnasium in den Vorbereitungsdienst eintreten. Die Zulassung wurde jedoch zurückgenommen, nachdem Behörden Zweifel an ihrer Verfassungstreue geäußert hatten. Nach Angaben des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz nahm sie zwischen 2022 und 2025 regelmäßig an Veranstaltungen des von Kubitschek gegründeten Instituts für Staatspolitik (IfS) teil. Die Behörde wertete dies als Unterstützung einer Gruppierung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen.
Der VS stufte das IfS 2023 als „gesichert rechtsextrem“ ein; auch der Verlag wurde entsprechend etikettiert. Kubitschek gilt zudem als Vertrauter des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke und des früheren „Identitären“-Aktivisten Martin Sellner.
Laut dem OVG-Beschluß wurde der ursprüngliche Zulassungsbescheid nach den Erkenntnissen über die Veranstaltungen aufgehoben. Die Betroffene ging dagegen juristisch vor. Ihre Teilnahme an den Treffen des IfS erklärte sie mit familiären Gründen – schließlich leben ihre Eltern auf dem IfS-Anwesen.
Das Verwaltungsgericht Dresden wies ihren Eilantrag Anfang September zurück. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Die Richter verwiesen demnach auf besondere Anforderungen an die Verfassungstreue von Lehramtsreferendaren. Diese hätten Einfluß auf Kinder und Jugendliche und müßten deshalb ein entsprechendes Mindestmaß an Verfassungstreue erkennen lassen.
Alruna Hauser bleibt dabei, daß sie sich nichts habe zuschulden kommen lassen. In einem Interview der „Berliner Zeitung“ sagte sie: „Den notwendigen Eid auf die Verfassung hätte ich ohne zu zögern und ehrlichen Herzens geleistet.“ Während der zahlreichen Pflichtpraktika im Rahmen ihres Studiums sei sie zu keiner Zeit „politisch aufgefallen“; es habe auch niemals Beschwerden gegeben.
Zuspruch erhält die angehende Lehrerin von dem renommierten Staatsrechtler Volker Böhme-Neßler (Uni Oldenburg), der das sächsische OVG-Urteil scharf kritisiert. „Das klingt nach Sippenhaft, und die kennt der Rechtsstaat nicht“, sagte Böhme-Neßler gegenüber „Welt.TV“. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare 0
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!