Kinderehen in Baden-Württemberg: Nur acht Aufhebungen seit 2018

Kinderehen in Baden-Württemberg: Nur acht Aufhebungen seit 2018
Foto: Symbolbild

Stuttgart. In Baden-Württemberg sind in den sechs Jahren zwischen 2018 und 2024 ganze acht Kinderehen rechtskräftig aufgehoben worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Insgesamt dokumentierte das Regierungspräsidium Tübingen für die Jahre 2015 bis 2026 rund 350 entsprechende Vorgänge, die nicht mit einer rechtskräftigen Eheaufhebung endeten.

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Unter den aufgehobenen Ehen befanden sich Fälle mit besonders jungen Minderjährigen. 2020 wurde die Ehe eines elfjährigen irakischen Mädchens mit einem 17jährigen Iraker aufgehoben. Bereits 2018 war die Ehe einer 14jährigen Afghanin mit einem 30jährigen Mann beendet worden. Zuletzt erfolgten 2024 zwei Aufhebungen: betroffen waren eine 16jährige Deutsche, die einen 25jährigen Pakistani geheiratet hatte, sowie eine gleichaltrige Syrerin mit einem 27jährigen Ehemann.

Die übrigen Fälle wurden unter der behördlichen Kategorie „sonstige Erledigungen“ geführt. Dahinter können unterschiedliche Gründe stehen, etwa das Erreichen der Volljährigkeit, der Tod eines Ehepartners, ein Verzicht auf die Aufhebung oder eine erneute Eheschließung im Ausland. Aber auch hier finden sich Ehen mit sehr jungen Mädchen. Für 2020 ist eine Verbindung zwischen einer zwölfjährigen Afghanin und einem 18jährigen Mann dokumentiert, für 2022 die Ehe einer zwölfjährigen Syrerin mit einem 28jährigen Syrer. Zum Zeitpunkt der Regierungsantwort waren keine gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung von Kinderehen anhängig.

Wie viele schulpflichtige Kinder nach einer Zwangsverheiratung dem regulären Unterricht fernblieben, kann die Landesregierung nicht angeben. Entsprechende Daten würden nicht erhoben. Auch über die Länder, in denen solche Ehen geschlossen wurden, liegen der Behörde angeblich keine Angaben vor.

Weitere Zahlen gibt es aber von der Beratungsstelle YASEMIN, die das Land finanziert. Sie registrierte 2025 insgesamt 271 Beratungsfälle, darunter 80 Personen, denen eine Zwangsverheiratung drohte. 33 Betroffene waren minderjährig: vier waren jünger als zwölf Jahre, fünf zwölf und zwei weitere 13 Jahre alt. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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