Immer mehr Kontokündigungen: Wenn das Bankkonto zum Berufsrisiko wird

Immer mehr Kontokündigungen: Wenn das Bankkonto zum Berufsrisiko wird
Foto: Symbolbild

Berlin. „De-Banking“, die Aufkündigung des Bankkontos, wird im Umgang mit unbequemen Oppositionellen in ganz Europa immer mehr zur gängigen Praxis. In Deutschland traf es bereits 2025 den freien Journalisten Flavio von Witzleben, dem von seiner Bank unter anderem Kleinspenden, eine Bareinzahlung und ein Interview (mit einem ebenfalls „umstrittenen“ Gesprächspartner) vorgeworfen werden. Der Fall beschäftigt die Gerichte.

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Von Witzleben wird von der Anwaltskanzlei Markus Haintz vertreten. Nach einer Klage teilte die Sparkasse Karlsruhe die aus ihrer Sicht maßgeblichen Gründe für die Kündigung seines Geschäftskontos aus dem vergangenen Jahr mit. In dem Verfahren wurde dem Journalisten vorgeworfen, das Konto für Geldwäsche genutzt zu haben. Von Witzleben veröffentlichte die von der Bank angeführten Punkte auf X.

Aufgeführt werden dort: Zahlungen internationaler Zahlungsdienstleister wie Google Ireland und PayPal, eine ungewöhnlich hohe Zahl monatlicher Kleinspenden, eine Bareinzahlung von 5.000 Euro, ein neues Spendenkonto bei der Revolut Bank UAB mit Krypto-Bezug sowie eine berufliche Verbindung zu Thomas Röper, der aufgrund von EU-Sanktionen in Rußland im Exil lebt.

Von Witzleben weist die einzelnen Punkte zurück. Google- und PayPal-Zahlungen seien im Zusammenhang mit seiner Arbeit auf YouTube üblich. Spenden habe er über das Geschäftskonto erhalten; bei Kleinspenden könne nicht jede Herkunft vollständig nachvollzogen werden. Die Einzahlung von 5.000 Euro bestätigt er ebenfalls. Nach der Kündigung habe er bei Revolut ein neues Spendenkonto eröffnen müssen, um weiterhin Zahlungen empfangen zu können. Er bestreitet jeden Zusammenhang mit Geldwäsche.

Besonders die Verbindung zu Röper weist von Witzleben zurück. Er habe 2025 ein Interview mit ihm geführt, ebenso wie regelmäßig zahlreiche andere Gespräche mit unterschiedlichen Personen. Daraus eine „berufliche Beziehung“ abzuleiten, hält er für fragwürdig. In seiner Stellungnahme schreibt er: „Oder hat das ZDF etwa eine ´berufliche Beziehung´ zu Alice Weidel, nur weil dort ein Interview mit ihr geführt wurde?“

Die Sparkasse Karlsruhe hat ihre Position im Gerichtsverfahren dargelegt. Von Witzleben bezeichnet die dort vorgetragene Begründung als nicht ausreichend belegt und schreibt: „Für die Kündigung scheint es keine handfesten Belege zu geben; stattdessen wird nun versucht, dieses Vorgehen im Nachhinein mit haltlosen Vorwürfen zu rechtfertigen.“ Er hoffe, „daß der Rechtsstaat am Ende ein wichtiges Zeichen setzen wird“.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben von Haintz mußte der Schriftsatz der Gegenseite mit den genannten Gründen zunächst von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gegenüber dem Gericht freigegeben werden. Haintz erwartet nach eigener Darstellung, daß sein Mandant das Konto zurückerhält.

Der Fall wurde auch bei einer Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema „Debanking“ am 12. September behandelt. Haintz nahm daran als Referent teil, von Witzleben schilderte dort seinen Fall. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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