Höcke springt Siegmund bei: So kann Remigration gelingen
Erfurt. In die Diskussion um die Remigration von Ausländern hat sich jetzt auch der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eingeschaltet. Er hat sich auf einer Pressekonferenz für mehr Polizeibefugnisse, eine aufgerüstete Sondereinheit für Abschiebungen und ein Volksbegehren für Neuwahlen ausgesprochen.
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Für eine effiziente Umsetzung der Remigration hält Höcke vor allem zusätzliche polizeiliche Befugnisse für erforderlich. Die Polizei müsse „ertüchtigt“ werden, sagte er: „Wir müssen die Durchgriffsrechte der Polizei sicherlich erhöhen.“ Konkrete Maßnahmen nannte er nicht. Zugleich verwies er auf die praktische Durchsetzung von Abschiebungen: es sei nicht angenehm, einen ausreisepflichtigen Menschen „in der letzten Instanz eines Gerichtsverfahrens“ außer Landes zu bringen.
Ein Papier der Thüringer AfD-Fraktion sieht dafür eine Umstrukturierung der bisherigen „Zentralen Schubeinheit“ vor. Sie soll personell und materiell verstärkt und zu einer Sondereinheit „Abschiebung“ ausgebaut werden. Ziel sei es auch, das Untertauchen von Abschiebekandidaten zu verhindern.
Höcke äußerte sich auch zu Aussagen seines Parteikollegen Ulrich Siegmund aus Sachsen-Anhalt über eine geplante Rüstungsfabrik in Leipzig. Siegmund hatte erklärt, Rüstungsgüter könnten auch bei einer „Remigrations- und Abschiebeoffensive“ benötigt werden.
Höcke sagte, Siegmund sei vermutlich mißverstanden worden. Er selbst sprach von „wohltemperierter Grausamkeit“ und verwies auf Situationen, in denen der Rechtsstaat Maßnahmen als ultima ratio zulasse. „Und dazu braucht man natürlich eine entsprechende Ausrüstung.“ Als Beispiel nannte er den „finalen Schuß“ zum Schutz von Geiseln. Die Polizei müsse entsprechend ausgestattet sein, wenn eine solche Maßnahme gesetzlich zulässig sei.
Zudem kündigte Höcke ein Volksbegehren für eine Neuwahl des Thüringer Landtags an. Die AfD-Fraktion hat bereits dessen Auflösung beantragt; darüber soll am 7. Oktober in einer Sondersitzung abgestimmt werden. Für die Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Für ein Volksbegehren müssen zunächst 5000 Stimmberechtigte binnen sechs Wochen unterschreiben. Für einen erfolgreichen Volksentscheid sind acht Prozent binnen zwei Monaten oder zehn Prozent binnen vier Monaten erforderlich. (rk)
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