EU-Parlament will die Totalüberwachung: „Chatkontrolle“ heißt jetzt anders
Brüssel. Die EU will nicht vom Schnüffelstaat lassen. Sie hält – entgegen anderslautenden Bekundungen – an ihren Plänen zur automatisierten Kontrolle privater Kommunikation fest. Nachdem verpflichtende Massenscans von Chats und E-Mails politisch mehrfach auf Widerstand stießen, liegt nun ein neuer Ansatz auf dem Tisch: sogenannte „Suchpläne“. Anbieter sollen darin festlegen können, welche Bereiche ihrer Dienste automatisiert nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs durchsucht werden.
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Anders als bei klassischen Ermittlungen muß sich eine solche Suche nicht auf einen einzelnen Verdächtigen beschränken. Auch große Nutzergruppen und damit Millionen unverdächtiger Menschen könnten von den automatisierten Prüfungen betroffen sein.
Seit Jahren arbeiten EU-Kommission und Mitgliedstaaten an einem verbindlichen Rechtsrahmen für solche automatisierten Erkennungssysteme. Als Begründung dient – wie üblich in solchen Fällen – der Kampf gegen sexuellen Kindesmißbrauch, was grundsätzlich ja auch ein wichtiges Unterfangen ist. Der frühere EU-Abgeordnete Patrick Breyer kritisiert dagegen die Möglichkeit verdachtsloser Massenscans privater Kommunikation. Er spricht von einer „Lizenz zum Scannen“. Sein Einwand richtet sich nach eigenen Angaben nicht gegen die Strafverfolgung von Kindesmißbrauch, sondern gegen die Einbeziehung von Menschen, gegen die keinerlei konkreter Verdacht besteht.
Das Europäische Parlament setzt bislang stärker auf gezielte Maßnahmen und will vor allem Nutzer oder Nutzergruppen ins Visier genommen sehen, bei denen ein begründeter Zusammenhang mit Mißbrauchsmaterial besteht. Damit stehen zwei unterschiedliche Modelle zur Diskussion: Ermittlungen auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte und technisch breit angelegte Kontrollen, von denen jeder erfaßt wird.
Die Bundesregierung lehnt entsprechende Scanmöglichkeiten nicht grundsätzlich ab. Nach einem aktuellen Positionspapier richtet sich der deutsche Einwand vor allem gegen zusätzliche nationale Genehmigungen für Suchpläne. Berlin kritisiert damit nicht die automatisierte Suche als solche, sondern nur zusätzliche rechtliche Vorgaben für deren Einsatz.
Parallel dazu läuft die freiwillige Chatkontrolle bereits weiter. Der EU-Rat bestätigte im Juli eine Übergangsregelung, die Anbietern erneut freiwillige Erkennungsmaßnahmen ermöglicht. Sie erlaubt Scans, Meldungen und Löschungen und soll gelten, solange über eine dauerhafte Regelung verhandelt wird. Der Rat bezeichnet die Bestimmungen als Ausnahme von den Datenschutzvorschriften für elektronische Kommunikation.
Die automatisierte Prüfung wird selbstverständlich auch völlig alltägliche Nachrichten erfassen können. Zum Beispiel ein Foto, das eine Mutter ihrem Kind oder dessen Vater schickt. Erkennt ein System darin vermeintlich relevantes Material, kann eine Warnung ausgelöst und die Kommunikation anschließend von Ermittlern überprüft werden. Die geplanten „Suchpläne“ sollen nun festlegen, wie solche technischen Kontrollen innerhalb der einzelnen Plattformen organisiert werden können. (mü)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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