Corona-Quarantäne: Sachsen plante geschlossene Unterbringung
Dresden. Für Sachsen sind mutmaßliche staatliche Fehlverhalten inzwischen gut dokumentiert. Für Quarantäne-Verweigerer war dort eine Unterbringung in geschlossenen Bereichen psychiatrischer Landeskrankenhäuser vorgesehen. Ein Dokument vom 8. April 2020, unterzeichnet von Gesundheits-Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD), sah insgesamt 22 Plätze in vier Einrichtungen vor: Arnsdorf, Altscherbitz, Großschweidnitz und Rodewisch. Alle vier Häuser sind Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie und stehen in direkter Zuständigkeit des sächsischen Sozial- und Gesundheitsministeriums. Bekannt wurde der Erlaß Ende August 2026 im Corona-Untersuchungsausschuß des Sächsischen Landtags durch die BSW-Fraktion.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die BSW-Abgeordnete Ines Biebrach sprach von „Zwangseinweisungen nach richterlichem Beschluß“. Und sie waren nicht etwa nur geplant, sondern wurden auch durchgeführt: bereits im Juli hatte Innenminister Armin Schuster (CDU) auf eine Anfrage der AfD bestätigen müssen, daß zwischen April 2021 und März 2022 insgesamt vier „Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ zwangsweise in einer Landeseinrichtung unmittelbar neben der JVA Dresden untergebracht worden waren. Einer von ihnen war ein damals 14jähriger Junge. Er befand sich vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 dort.
Der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht wollte anschließend von der Landesregierung wissen, ob und welche milderen Mittel geprüft worden waren, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt beteiligt wurden und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte. Justizministerin Constanze Geiert (CDU) erklärte am 17. September 2026, vermutlich habe das Amtsgericht Bautzen die geschlossene Unterbringung des Jugendlichen am 29. April 2021 genehmigt. Weitere Angaben machte die Regierung nicht. Sie verwies auf das Gewaltenteilungsprinzip, die fehlende Zuständigkeit der Staatsregierung für gerichtliche Verfahren sowie darauf, daß bei den Gerichten keine entsprechenden Recherchemöglichkeiten bestünden. Auch Unterlagen der Dresdner Einrichtung seien wegen „datenschutzrechtlicher Lösch- und Speicherfristen“ nicht mehr vorhanden.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte die damaligen Vorgänge 2023 anders beschrieben. „Das hat mit Psychiatrie überhaupt nichts zu tun“, sagte sie und bezeichnete Berichte über Zwangseinweisungen von Quarantäne-Gegnern als „Fake-Meldung“. Auf ihrer Internetseite heißt es weiterhin, es sei „zu keiner Zeit“ geplant gewesen, „Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen oder zu sperren“. Es sei lediglich darum gegangen, für gerichtliche Anordnungen zur Durchsetzung einer Quarantäne geeignete Räume bereitzustellen. Niemand habe bestraft werden sollen; deshalb seien landeseigene Krankenhäuser beziehungsweise Teile ihrer Gebäude vorgesehen worden.
Menschen mit positivem PCR-Test sollten in Arnsdorf in Einzelzimmern unter Bewachung der Polizei untergebracht werden. Vorgesehen waren eine körperliche und „psychopathologische Untersuchung“ sowie eine ausdrückliche Prüfung auf Suizidalität. Entwickelte sich ein psychiatrisches Syndrom, sollten die Betroffenen als akutpsychiatrische Patienten geführt und nach den geltenden Standards behandelt werden. Ein positiver PCR-Test genügte laut dem ursprünglichen Erlaß für die Zwangsunterbringung; Krankheitssymptome waren nicht erforderlich. Der Mediziner Henrik Ullrich bezeichnete diese Gleichsetzung eines positiven Tests mit einem Covid-19-Fall als „Kardinalfehler“. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare 0
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!