Asylklagen blockieren Gerichte: Von „Asylwende“ keine Spur

Asylklagen blockieren Gerichte: Von „Asylwende“ keine Spur
Foto: Symbolbild

Berlin/Nürnberg. Von wegen „Asylwende“: die derzeit sinkenden Asylzahlen machen sich zumindest an den Verwaltungsgerichten bislang kaum bemerkbar. Eine Umfrage der „Neuen Zürcher Zeitung“ unter den 16 Landesjustizministerien zeigt erhebliche Verfahrensrückstände. In Bayern sind nach Angaben der Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs, Andrea Breit, rund 45 Prozent der anhängigen Verfahren Asylfälle. „Wegen der vielen Klagen gegen Asylbescheide dauerten andere Verfahren länger“, sagt Breit. Von der „Asyl-Schwemme“ betroffen sind etwa Baugenehmigungen, Führerscheinentzüge und Umweltstreitigkeiten.

 

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Die Klagebereitschaft ist hoch. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurde 2025 gegen 52 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Bei ablehnenden Bescheiden lag die Quote sogar bei rund 89,9 Prozent. Damit nahm sie nach einem Rückgang zwischen 2021 und 2023 wieder zu.

 

Zusätzlich verlängert sich die Zeit bis zur Entscheidung über einen bestehenden Schutzstatus. Im ersten Halbjahr 2026 benötigte das BAMF nach Berechnungen der NZZ durchschnittlich 33,9 Monate – also fast drei Jahre! –, um einem Asylmigranten den Schutztitel abzuerkennen. Gegen eine anschließende Abschiebung kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Solche Verfahren haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Eine Abschiebung bleibt damit bis zum Abschluß des Verfahrens unwirksam.

 

Im Bundesdurchschnitt dauern Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten etwa ein Jahr. Die selbstgesetzte Marke von sechs Monaten wird auf ganzer Linie verfehlt. Niedersachsen kommt auf knapp 17 Monate, Berlin auf 16 und Schleswig-Holstein auf 15 Monate.

 

Zusätzlichen Druck erwarten die Länder durch die geplante Überprüfung der Schutztitel syrischer Asylmigranten. Seit 2015 kamen rund eine Million Syrer nach Deutschland. Nach dem Ende des Bürgerkrieges Ende 2024 könnten bis zu 500.000 Schutzberechtigte von einer Aberkennung betroffen sein. Bislang wurden laut NZZ lediglich vier (in Zahlen: 4) syrische Straftäter abgeschoben. Mehrere Justizministerien rechnen mit einer neuen Klagewelle.

 

Richter Florian Jung vom Verwaltungsgericht Augsburg rechnet langfristig mit einer Entlastung durch sinkende Asylantragszahlen. Einen leichten Rückgang der Klagen will er bereits erkennen. Die Verwaltungsgerichte stünden jedoch „am Ende der Entscheidungskette“; bis niedrigere Antragszahlen die Klagestatistik spürbar erreichen, werde Zeit vergehen. (rk)

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