29 Straftaten, aber: Seriendiebin darf in Großbritannien bleiben

29 Straftaten, aber: Seriendiebin darf in Großbritannien bleiben
Foto: Symbolbild

London. Eine fragwürdige Abschiebepraxis gibt es nicht nur in Deutschland. Eine Kosovarin mit 13 rechtskräftigen Verurteilungen darf trotz eines erheblichen Vorstrafenregisters in Großbritannien bleiben. Die 40jährige Barbara Osmanovic hatte insgesamt 29 Straftaten begangen, darunter Diebstähle an alten und behinderten Menschen. Dennoch scheiterte der Abschiebeversuch des britischen Innenministeriums vor Gericht. Die Richter hielten eine Rückkehr in den Kosovo wegen persönlicher und gesundheitlicher Umstände der Delinquentin für unzumutbar.

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Zu ihren Opfern gehörte eine Rollstuhlfahrerin, der Osmanovic die Geldbörse samt Familienfoto stahl. Mit der darin befindlichen Bankkarte gab sie anschließend 1.640 Pfund aus. Auch eine ältere Kundin wurde in einer Marks-&-Spencer-Filiale bestohlen. Im April 2023 erhielt Osmanovic wegen Diebstahls, Betrugs, versuchten Einbruchs und Messerbesitzes eine zweieinhalbjährige Haftstrafe.

Die Kosovarin war im Jahr 2000 mit ihrer Familie nach Großbritannien gekommen und erhielt sechs Jahre später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ein Einwanderungsrichter bewertete sie 2025 trotz ihrer Straftaten als gesellschaftlich und kulturell integriert. Dafür führte er vor allem ihre lange Aufenthaltsdauer und die Anwesenheit ihrer Geschwister im Land an.

Das Innenministerium legte Berufung ein. Oberrichter M. R. Hoffman beanstandete die Integrationsbewertung: Osmanovic habe in Großbritannien keine Schule besucht, nur kurzzeitig gearbeitet und kaum einen positiven Beitrag zum gesellschaftlichen Leben geleistet. Ihre kriminelle Vergangenheit sei ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt worden.

An der Entscheidung gegen die Abschiebung änderte das allerdings nichts. Osmanovic spreche kein Albanisch, verfüge im Kosovo über kein tragfähiges soziales Netz und könne wegen gesundheitlicher Probleme sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Papieren obdachlos werden. Diese Umstände reichten dem Gericht aus, um ihren Verbleib zu rechtfertigen. Das Urteil wurde am 27. Oktober veröffentlicht.

Grundlage dafür ist Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Privat- und Familienleben schützt. Obwohl das britische Recht die Abschiebung ausländischer Straftäter ausdrücklich im öffentlichen Interesse sieht, setzte sich dieser Grundsatz hier nicht durch. Osmanovic hielt es nicht einmal für nötig, zur Berufungsverhandlung zu erscheinen. (mü)

Foto: Pexels / Pixabay (Pixabay-Lizenz)

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