1.650 Euro Strafe für ein T-Shirt: Sellner wieder in Visier der Justiz
Graz. Meinungsabweichler haben es schwer – ihnen kann schon eine Geste, eine Wortfolge oder auch nur ein Kleidungsstück zum Verhängnis werden. Das mußte jetzt erneut Martin Sellner erfahren: er ist wegen eines T-Shirts mit dem Logo des Computerspiels „Overwatch“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landesverwaltungsgericht Graz bestätigte am 6. Oktober 2026 die Entscheidung.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung von 2021. Damals verbot das österreichische Parlament die Verwendung des schwarz-gelben Lambda-Zeichens, das zuvor als Erkennungsmerkmal der Identitären Bewegung (IB) gedient hatte. Seither können Verstöße geahndet werden. Die Identitären änderten ihr Auftreten und verwenden das verfemte Zeichen inzwischen nicht mehr.
Trotzdem zog Sellner wegen des Logos jetzt erneut juristische Nachstellungen auf sich. Das Symbol des Mehrspieler-Shooters „Overwatch“ (vom US-Spieleentwickler Blizzard Entertainment) weist nämlich Ähnlichkeiten mit dem Lambda-Zeichen auf. Gegen Sellner wurde deshalb ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Symbole-Gesetz eingeleitet.
Im Sommer 2026 kassierte er eine Geldstrafe von 1.650 Euro. Sellner ging dagegen vor, blieb vor dem Landesverwaltungsgericht jedoch erfolglos. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz.
Auf X kündigte Sellner an, weiterzukämpfen. In seiner Stellungnahme kritisiert er den Aufwand der Behörden: „In einem 18-seitigen Dokument wird darüber räsonniert, ob mein Overwatch-T-Shirt in Österreich gesetzeswidrig ist.“ Er beklagt, daß für solche Verfahren Zeit und Ressourcen vorhanden seien, aber: „Vergewaltiger werden vor Gericht freigelassen.“ Er werde weiter für sein Recht eintreten, das T-Shirt zu tragen.
„Blizzard Entertainment“ scheint der österreichische Paragraphenstreit relativ egal zu sein. Bislang wurde nicht bekannt, ob der US-Spielehersteller ebenfalls klagen will. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare 0
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!