AfD-Bundesparteitag: Höcke will AfD-„Unvereinbarkeitsliste“ entschärfen

AfD-Bundesparteitag: Höcke will AfD-„Unvereinbarkeitsliste“ entschärfen
Foto: Symbolbild

Erfurt. Im Vorfeld des nächsten AfD-Bundesparteitags, der am 4. und 5. Juli in Erfurt stattfinden soll, bringt sich der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke mit einem richtungsweisenden Antrag in Stellung: er will die Kriterien für den parteiinternen Umgang mit „extremistischen“ Organisationen neu justieren. Nach seinem Entwurf soll der Bundesvorstand zudem verpflichtet werden, die umstrittene „Unvereinbarkeitsliste“, die sich der AfD-Vorstand vor Jahren vom damaligen VS-Chef Hans-Georg Maaßen einreden ließ, binnen eines Jahres vollständig zu überarbeiten.

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Im Mittelpunkt des Vorstoßes steht eine neue Definition des Extremismusbegriffs. Nach Höckes Vorstellungen sollen künftig ausschließlich solche Organisationen als extremistisch gelten, die die parlamentarische Demokratie tatsächlich beseitigen, eine Diktatur errichten wollen und ihre Ziele planmäßig, insbesondere mit Gewalt, verfolgen. Damit läge die Hürde erheblich höher als bei den derzeitigen Definitionen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung, die die „Extremismus“-Keule praktisch beliebig gegen mißliebige politische Konkurrenz zum Einsatz bringen können.

Höckes Antragsentwurf sieht außerdem Änderungen bei früheren Mitgliedschaften in als „extremistisch“ eingestuften Vereinigungen vor. Wer eine solche Organisation bereits vor mehr als zehn Jahren verlassen hat, soll diese Zugehörigkeit bei einem Antrag auf Aufnahme in die AfD künftig nicht mehr offenlegen müssen.

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Besonders weitreichend ist eine weitere von Höcke vorgeschlagene Änderung der Unvereinbarkeitsliste. Sie soll sich künftig nicht mehr ausschließlich auf extremistische Organisationen beziehen – oder das, was der VS dafür hält –, sondern auch Gruppierungen erfassen, deren politische Positionen nach Auffassung der Partei den „Grundüberzeugungen“ der AfD widersprechen. Als einziges ausdrücklich genanntes Beispiel führt Höckes Antrag dafür Bündnis 90/Die Grünen an. Die Partei wird darin als „antideutsch“ bezeichnet. Zugleich wird ihr vorgeworfen, an der „Zerstörung der ethnisch-kulturellen, demografischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands“ mitzuwirken.

Über die Initiative soll der AfD-Bundesparteitag beraten. Sollte der Antrag eine Mehrheit finden, müßte der Bundesvorstand die parteiinterne Unvereinbarkeitsliste auf Grundlage der neuen Vorgaben vollständig neu fassen. (rk)

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