Reisefreiheit nur für EU-Bürger außer Kraft gesetzt: Asylanten dürfen nach wie vor einreisen

24. März 2020
Reisefreiheit nur für EU-Bürger außer Kraft gesetzt: Asylanten dürfen nach wie vor einreisen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Obwohl die Bundesrepublik wegen der Corona-Epidemie ihre Grenzen vorübergehend dichtgemacht hat, gelten die Einreiseverbote nicht für Asylbewerber.

Wie seit eh und je genügt es für Ausländer – auch Illegale –, das Wort „Asyl“ auszuprechen, und schon öffnet sich der schwarz-rot-goldene Schlagbaum an der deutschen Grenze. Franzosen oder Italiener hingegen werden, wenn sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder hier arbeiten, an der Grenze abgewiesen und zurückgeschickt.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte auf Nachfrage: „An den deutschen EU-Außengrenzen (Flug- und Seehäfen) hat sich am bisherigen Verfahren keine Änderung ergeben. Dies gilt auch für die Schengen-Binnengrenzen“, teilte die Sprecherin auf die Frage mit, ob Asylbewerber nach wie vor in die Bundesrepunblik gelassen werden.

Im Klartext bedeutet dies: während für EU-Bürger die Grundfreiheit der Personenfreizügikeit derzeit eingeschränkt beziehungsweise ausgesetzt wird, dürfen Nicht-EU-Ausländer noch immer ungehindert umherreisen – wobei sie möglicherweise das Coronavirus verbreiten –, wenn sie nur das Zauberwort „Asyl“ aussprechen. (mü)

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Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Ein Kommentar

  1. Mark sagt:

    Wäre interessant zu erfahren, wie viele „Schutzsuchende“ derzeit davon Gebrauch machen. Durchaus denkbar, daß die Asyl-Lobby entsprechende Dinge einfädelt, um ihre „humane Angelegenheit“ weiterzuführen. Schließlich geht es um ein lukratives Geschäft. Das lässt man sich von Seiten der Kirchenableger und NGO’s nicht gerne entgehen.

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