Zur Rechtsgrundlage der Ausgangssperre: Was sagt das Infektionsschutzgesetz?

20. März 2020
Zur Rechtsgrundlage der Ausgangssperre: Was sagt das Infektionsschutzgesetz?
National
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Foto: Symbolbild

Die jüngsten Debatten über Ausgangssperren und sonstige Einschnitte in das Alltagsleben der Bundesbürger nennen immer wieder das Infektionsschutzgesetz als juristische Grundlage. Doch was steckt im Detail dahinter? Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) aus dem Jahr 2000 bildet die Rechtsgrundlage für das Gros der derzeit im Tagesrhythmus hinzukommenden Maßnahmen.

Mit dem IfSG können Bundes- und Länderregierungen in zentrale Grundrechte der Bürger eingreifen. So ist es staatlichen Behörden zur Infektionseindämmung gestattet, Wohnungen zu betreten, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit einzuschränken. Sogar das Brief- und Postgeheimnis kann außer Kraft gesetzt werden. Und gemäß § 20 Abs. 6 bis 12 darf sogar in die körperliche Unversehrtheit der Bürger eingegriffen werden, indem diese zu Schutzimpfungen verpflichtet werden können.

In § 31 IfSG findet sich der Passus, wonach Landesregierungen dazu ermächtigt sind, Gebote und Verbote zur Infektionseindämmung zu erlassen oder diese Ermächtigung über den Weg der Rechtsverordnung „auf andere Stellen“ zu übertragen. (se)

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6 Kommentare

  1. Südwester sagt:

    Meine Sorge ist, daß die irrationale Angst vor dem unsichtbaren „tödlichen“ Virus für alle möglichen anderen Dinge mißbraucht wird. Letzen Endes kann man so alles einschränken – von der Meinungs- bis hin zur Bewegungsfreiheit, und die Menschen machen auch noch freiwillig mit, ohne es kritisch zu hinterfragen.

  2. […] Zur Rechtsgrundlage der Ausgangssperre: Was sagt das Infektionsschutzgesetz? […]

  3. francomacorisano sagt:

    Macht Euch keine Sorgen wegen Corona.
    Es ist „Made in China“.
    Was dort hergestellt wird, hält nicht lange und geht schnell kaputt!

  4. Teuderun sagt:

    Jedes Gesetz, dass Grundrechte einschränkt, muss die Artikel der eingeschränkten Grundrechte nennen, um rechtsgültig zu sein.

    • Scripted Reality sagt:

      Es sei denn, daß außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Maßnahmen erfordern, gerade wenn es um tausende von Leben geht….

      Helmut Schmidt hat auch schon den Einstz der Bundeswehr befohlen, als Hamburg überschwemmt war.

  5. Eidgenosse sagt:

    Es gibt noch die Notstandsgesetze, soweit ich weiss noch unter Kiesinger verabschiedet. Diese können alles ausser Kraft setzen und wirken wie ein „Ermächtigungsgesetz“. Würde mich nicht wundern wenn das auch noch aktiviert wird.

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