Auch der fünfte AfD-Kandidat als Bundestagsvizepräsident wird von Altparteien verhindert

6. März 2020
Auch der fünfte AfD-Kandidat als Bundestagsvizepräsident wird von Altparteien verhindert
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse, 55jähriger Polizist aus Sachsen, ist bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt worden. Bei 120 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen votierten 509 Abgeordnete gegen ihn. Nötig wären mindestens 355 Stimmen gewesen. Bereits Mitte Januar war seine Kandidatur am Widerstand der Altparteien gescheitert, deren Demokratieverständnis hier einmal mehr offen zutage tritt.

Denn gemäß Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags steht jeder Fraktion ein Sitz im Präsidium zu. Doch Hilse ist bereits der fünfte Kandidat, der seit der Bundestagswahl 2017 (!) von der AfD aufgestellt und von den restlichen Parteien verhindert wurde.

Vor Hilse war der AfD-Abgeordnete Paul Podolay drei Mal gescheitert, davor die Abgeordneten Albrecht Glaser, Gerold Otten und Mariana Harder-Kühnel. (se)

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Bildquelle: AfD: Reichstag-4©foto_AfD-nFree-1350×760-800×450

9 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Die Geschäftsordnung des Bundestages ist ein verfasstes Recht und damit sehr nahe am Verfassungsrecht. Ich bezweifle, dass die Verweigerung eines Vizepräsidenten (AfD) mit der Verfassung vereinbar ist. Dies wäre vom BVG zu prüfen.

  2. Harald Uhlig sagt:

    In Thüringen hat sich ja nun gezeigt, dass auch ein Parlamentsvize von der AfD nicht unmöglich ist. Allerdings hat Herr Ramelow zunächst überprüft, ob die Regularien dem Vize Blockademöglichkeiten einräumen, bevor er ihn mitwählt. Wie das im Bund aussieht, weiß ich nicht. Es sollte generell alles getan werden, damit die Parlamente arbeitsfähig bleiben, bei aller Gegensätzlichkeit.

  3. Bernd Sydow sagt:

    Eines sollte mittlerweile klar sein, hier geht es nicht um den einzelnen AfD-Bundestagsabgeordneten und um die Frage, ob dieser für den Posten eines Bundestagsvizepräsidenten geeignet ist oder nicht, hier geht es ausschließlich um die gesamte AfD-Bundestagsfraktion. Egal, welchen Kandidaten und wie viele sie noch benennen würde, sie alle würden von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt werden.

    Diese himmelschreiende Ungerechtigkeit hat aber nur bedingt etwas mit „Demokratie“ zu tun. Es ist ein offenkundiger Widerspruch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Einerseits steht jeder Fraktion ein Sitz im Bundestagspräsidium zu, ergo müßte die Fraktion selbst darüber entscheiden dürfen, wen aus ihren Reihen sie ins Präsidium schickt. Andererseits ist dieser besagte Artikel „Jeder Fraktion steht der Posten eines Bundestagsvizepräsidenten zu“ (sinngemäß) nichts weiter als eine Farce, wenn der Wunschabgeordnete der Fraktion einer Bestätigung bzw. Zustimmung durch die anderen, die Fraktion oftmals vehement ablehnenden Fraktionen bedarf.

    Ich frage mich, ist dieser Widerspruch den seinerzeitigen Verfassern der Geschäftsordnung denn nicht aufgefallen? Die einzige Erklärung für mich ist, daß selbige sich für diesen Fall eine derartige Boshaftigkeit der Parlamentsmehrheit einfach nicht vorstellen konnten!

  4. Rolf sagt:

    SO aggressiv wie die AfD wurden Die Grünen bei ihrem ersten Auftreten in den Parlamenten nicht bekämpft. Es lag vermutlich daran, daß die Journaille damals schon grün-verstrahlt war. Die CDU weiß natürlich, daß die AfD ihr natürlicher Verbündeter ist. Nur sind die Herrschaften einfach zu ver-merkelt, um den fälligen Kulturkampf anzunehmen.

  5. Bürgerfreund sagt:

    Es ist ausgesprochen erbärmlich, was in diesem Land mittlerweile als Demokratie verkauft wird. Des Volkes Meinung interessiert die Berliner Politklique in keinster Weise. Es ist höchste Zeit, dass diese Herrschaften ihren Hut nehmen.

  6. Frosch sagt:

    Wenn das Wort DEMOKRATIE aus dem Mund von bestimmten Politikern der Altparteien kommt , könnte ich kotzen! An was das wohl liegen könnte? Fragen über Fragen. 🙁

  7. na,ja sagt:

    Mit 200 Abgeordneten weniger könnte man einen AfD-Vicepräsidenten genau so gut verhindern und hätte ca. 285ooo.-€ pro Jahr die Kosten reduziert. Empfehlenswert wäre eine Nachschulung der Abgeordneten über die Akzeptanz ener pölitischen Opposition bei einer vorhandenen Demokratie.

    • Mike Hunter sagt:

      Jeder Abgeordnete kostet, nach der von den Selbstbedienungsaltparteien durchgeboxten automatischen jährlichen Erhöhungen der Diäten, pro Monat mit allen Nebenkosten ca. 45.000 Euro. Das mal 200 Abgeordnete, die der Bundestag schrumpfen sollte, sind 9.000.000 Euro. Also 108.000.000 Euro im Jahr. Dafür lohnt es sich doch zu verunglimpfen und rassistisch zu sein, bzw. geltendes Recht zu brechen, oder?

  8. Alfred sagt:

    Jede Partei im Bundestag hat das Recht einen BT-Vizepräsidenten zu stellen !
    Warum müssen dann die anderen darüber entscheiden, wer es von den Anderen Fraktionen sein soll ?
    Jede Fraktion muß SELBST den geeigneten BT-Vize aus ihren Reihe auswählen !
    Aber in der Merkel-Diktatur herrscht keine Demokratie, sondern ein „Grundsätzliches NEIN“ für alles was die AfD vorschlägt / beantragt. Das ist höchst undemokratisch !
    Vernunft und Anstand gibt es bei diesem Regierungsbündnis nicht, dafür nur Hass, Ausgrenzung und Verächtlichmachung der AfD.

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