Schwarzer Mietinteressent bekommt Wohnung nicht: Vermieter muß 1000 Euro Strafe zahlen

17. Dezember 2019
Schwarzer Mietinteressent bekommt Wohnung nicht: Vermieter muß 1000 Euro Strafe zahlen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Augsburg. Ein unglaublicher Affront an die Adresse eines unbescholtenen deutschen Wohnungseigentümers: dieser muß – laut einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg – 1000 Euro Entschädigung an einen Schwarzafrikaner zahlen, weil er diesen nicht als Mieter seiner Wohnung haben möchte. Für das Amtsgericht ein klarer Fall von „Diskriminierung“.

Das Gericht entschied auch, daß der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur „an Deutsche“ vermiete. Ansonsten droht ein noch höheres Ordnungsgeld.

Das Gericht gab mit seiner Entscheiduing der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollumfänglich statt. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).

Der Mietinteressent hatte in dem Prozeß berichtet, daß bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, daß er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, daß er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle. Der 81jährige begründete dies damit, daß er in seinem Haus einmal Ärger mit einem ausländischen Drogendealer gehabt habe.

In der Vergangenheit hatten bereits andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, nachdem sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren. (rk)

Bildquelle: Wikipedia/gemeinfrei

9 Kommentare

  1. Chris sagt:

    Entschuldigung ein Schreibfehler meinerseits. Der Migrationspakt soll angeblich keine Rechtsgültigkeit haben, so Merkel

  2. Chris sagt:

    Das ist erst der Anfang. Alles so gewollt von der UNO und Soros Stiftungen. Siehe Migrationspakt der angeblich noch rechtsgültig ist.

  3. Franziskus sagt:

    Diese ganzen Schutzgesetze, ob für Ausländer, Behinderte oder sonst wie benachteiligte fördern nur die Heuchelei. Eine ganz natürliche Solidarität mit Landsleuten wird als „Diskriminierung“ diskriminiert. – Ich behaupte einfach mal, wir haben ein Recht auf Diskriminierung, weil wir ein Recht auf unsere freie Entscheidung haben!
    Ich las einmal eine Stellenanzeige wo eine türkische Bäckerei einen Fahrer mit türkischen Pass suchte, – ganz normale Solidarität, würde ich sagen. In einem anderen Fall wurde ein Kraftfahrer gesucht, der natürlich körperlich fit und belastbar sein sollte. „Behinderte werden bevorzugt eingestellt“, hieß es da.
    Ein Unternehmen mit Handelskontakten zu arabischen Staaten suchte einen männlichen Mitarbeiter für den Kontakt zu diesen Handelspartnern. Eine Frau ‚fühlte‘ sich diskriminiert und klagte „Schadensersatz“ ein.
    Also, man darf alles machen, nur muss man kräftig täuschen und heucheln und darf sich nicht erwischen lassen; – welch eine kranke Gesellschaft, welch kranke Politik!

  4. Petersilie sagt:

    Das AGG gibt es seit 2006. Als Vermieter sollte man wissen, wie man sich selbst ins Fettnäpfchen setzt und wie nicht. Vielleicht hatte der 81-Jährige ja einen schlechten Anwalt und keine cleveren Freunde, die ihn unterstützten?

    Das Dümmste, was man machen kann, ist eine ablehnende Begründung abzuliefern, die gegen das AGG verstößt. Ich weiß aber auch nicht, ob die Rechtssprechung Menschen mit 81 immer richtig behandelt. Bei Kindern also Minderjährigen haben wir eine gesetzliche Regelung. Bei alten Menschen sehe ich da eine unbehandelte Grauzone.

  5. Mike Hunter sagt:

    Der Richter kann nur so Recht sprechen, wie es der Gesetzgeber in den durch ihn verabschiedeten Gesetzen vorgibt. Leider verstehen das aber einige Leute an der Wahlurne erst, wenn es sie selbst getroffen hat. Beim nächsten Mal an der Wahlurne erst denken, dann Kreuzchen machen! Denn es kommt noch dicker in Deutschland.

  6. vafti sagt:

    Das sich Einzusetzen für fremde Interessen ist typisch für
    die derzeitige schwache Regierung.

    In Wahrheit müßte sich eine deutsche Regierung für
    deutsche Interessen einsetzen.

  7. Eidgenosse sagt:

    Es läuft verstärkt auf die Diskriminierung von autochtonen Deutschen hinaus. Daher muss man so schlau sein öffentlich unangreifbar zu sein. Um einen Mieter abzulehnen bzw. einen anderen Mieter zu bevorzugen braucht es keine „Begründung“ da eine Wohnung nur einmal vermietet werden kann und es vermutlich viele Interessenten gibt – der Staat zwingt ähnlich wie in der DDR zu Umgehungen.

  8. Rack sagt:

    Die Diskriminierung Deutscher ist offenbar überall gewollt, da schreitet niemand ein. Paßt das zur Gleichbehandlung und zum Rechtsstaat?

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