Streit um den Erschossenen im Tiergarten: Putin nennt Fakten und Hintergründe

16. Dezember 2019
Streit um den Erschossenen im Tiergarten: Putin nennt Fakten und Hintergründe
International
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Foto: Symbolbild

Paris/Moskau/Berlin. Im Streit um den im Berliner Tiergarten ermordeten Georgier hat Kremlchef Putin jetzt das Wort ergriffen und dabei Hintergründe publik gemacht, die von den bundesdeutschen „Qualitätsmedien“ hartnäckig ausgeblendet werden. Die Bundesregierung hat als Reaktion auf den Vorfall im Tiergarten bekanntlich zwei russische Diplomaten ausgewiesen.

Putin bezeichnete den am 23. August in Berlin erschossenen Georgier am Rande der Ukraine-Konferenz in Paris als Kämpfer und Organisator von Explosionen in der Moskauer U-Bahn. Der Mann habe auf der Seite anti-russischer Separatisten an Kampfhandlungen im Kaukasus teilgenommen. Er sei auch kein ethnischer Georgier und in Rußland im übrigen zur Fahndung ausgeschrieben.

Putin wörtlich: „Dieser Mensch ist bei uns zur Fahndung ausgeschrieben. Das ist ein Kämpfer, dazu noch ein sehr brutaler und blutrünstiger Mensch.“

Allein bei einem der Terrorangriffe, den der Getötete mitorganisiert habe, seien 98 Menschen ums Leben gekommen. „Ich weiß nicht, was mit ihm geschehen ist. Das ist Banditenmilieu, dort kann alles Mögliche passieren.“

Moskau habe die Bundesregierung auch um die Auslieferung des Organisators der Terrorakte in der U-Bahn ersucht. Die deutsche Seite sei der Bitte Rußlands jedoch nicht nachgekommen. Rußland werde den deutschen Kollegen trotzdem bei der Aufklärung des Falls helfen.

Putin bezeichnete die Ausweisung russischer Diplomaten aus Deutschland auf der Grundlage von nur vorläufigen Erkenntnissen als inkorrekt und verkündete Gegenmaßnahmen. Er glaube jedoch nicht, daß der Fall die russisch-deutschen Beziehungen in eine Krise stürzen werde. „Es gibt eine ungeschriebene Vorgehensweise, ungeschriebene Regeln für diese Fälle: Unsere Diplomaten sind ausgewiesen worden, wir weisen eure aus. Das ist es“, sagte der Kremlchef. (mü)

3 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Schwer zu sagen ob der Russiche Geheimdienst verantwortlich ist oder nicht. Leider wird seitens der Kartellparteien in Berlin nicht so empfindlich reagiert wenn der CIA oder auch der Mossad Mordkomandos aussendet. Man hält sich seitens der Altparteien auch sehr bedeckt wenn es um völkerrechtswidrige Aktionen der USA (Guantanamo) oder um Israelische Mordaktionen in Gaza handelt.

  2. Bernd Sydow sagt:

    In Rußland werden Mörder, Terroristen und andere gefährliche Straftäter anders als im liberalen Rechtssystem Deutschlands nicht mit „Samthandschuhen“ angefaßt. Dort sind die Strafen und die Behandlung der Täter härter (Ob es in Rußland die Todesstrafe gibt, ist mir nicht bekannt, in den USA gibt es sie jedenfalls und in der VR China sowieso). Was es aber auf jeden Fall in Rußland gibt, sind Arbeitslager für verurteilte Straftäter (nicht zu verwechseln mit dem Archipel Gulag der sowjet-kommunistischen Ära!).

    Im deutschen Rechtssystem hat die „Menschenwürde“ einen sehr hohen Stellenwert (Art. 1(1) Grundgesetz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“). Ich frage mich allerdings, ob man einem Täter, der seine Opfer bestialisch hingemetzelt hat, „Menschenwürde“ überhaupt zuerkennen kann. Auch kennt das deutsche Rechtssystem nicht den Rachegedanken: Deutsche Eltern beispielsweise, deren Kind bzw. Kinder ermordet wurden (oft vorher mißbraucht), dürfen hierzulande bestenfalls ein Gefühl der Trauer und tiefen Betroffenheit empfinden, aber kein Verlangen nach Rache und Vergeltung.

    Das alles dürfte in Rußland anders sein, und deswegen hat wohl die deutsche Regierung die Auslieferung des Mit-Organisators der Moskauer Terroranschläge (98 Todesopfer allein bei einem seiner Terroranschläge) abgelehnt. Aber ich frage, hat so ein Mensch es verdient weiterzuleben?

    Eines steht für mich allerdings fest: Die Ausweisung der zwei russischen Diplomaten aus Deutschland war zu früh und zu unüberlegt!

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