Staatsanwaltschaft: Bluttat vom Frankfurter Hauptbahnhof bleibt straffrei

8. Dezember 2019
Staatsanwaltschaft: Bluttat vom Frankfurter Hauptbahnhof bleibt straffrei
Kultur & Gesellschaft
2
Foto: Symbolbild

Frankfurt. Vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Achtjährigen und seine Mutter auf dem Frankfurter Hauptbahnhof steht das Ermittlungsverfahren kurz vor dem Abschluß. Aber: die Staatsanwaltschaft wird keine keine Anklage gegen den 40-jährigen Täter, einen Eritreer, erheben – er gelte als psychisch krank und damit schuldunfähig.

Ende Juli hatte der Eritreer einen Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Bub starb im Gleisbett, seine Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine ältere Frau, die er ebenfalls attackiert hatte, konnte sich in Sicherheit bringen, ohne auf die Gleise zu stürzen.

Wie Medien berichten, erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anklage, stattdessen werde die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Eine entsprechende Antragsschrift sei bereits an das Gericht ergangen. Ein Prozeß, voraussichtlich im kommenden Jahr, findet aber trotzdem statt. Vor dem Landgericht Frankfurt soll es darum gehen, ob der Eritreer dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird. Er habe unter Verfolgungswahn gelitten und Stimmen gehört, heißt es aus seiner Umgebung.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürfte einmal mehr die Debatte darüber anheizen, wie es um den bundesdeutschen „Rechtsstaat“ bestellt ist, der die Tötung Deutscher zwar straffrei läßt, umgekehrt aber geringste Vergehen deutscher Staatsbürger, etwa im Bereich der Meinungsäußerung, inzwischen unter schwerste Strafen stellt. (rk)

2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Die Unterbringung eines Mörders in der Psychiatrie ist keine Strafe (wie Gefängnis), sondern eine Therapie. Während beim Gefängnis die Buße im Vordergrund steht, geht es bei der Psychiatrie darum, den gefährlichen Menschen von der Öffentlichkeit fernzuhalten.

    Die Unterbringung des Eritreers in der Psychiatrie einschließlich der begleitenden Therapien kostet den deutschen Steuerzahler Unsummen!
    Wäre es angesichts dessen nicht angebracht, ihn zurück in sein Heimatland zu verfrachten und dort in die Psychiatrie zu stecken?

  2. Lack sagt:

    Wer hat die vielen Schuldunfähigen nach Deutschland geholt?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.