Bis zu fünf Jahre Haft für falsche Meinungen: Bayern will das Gesinnungsstrafrecht weiter verschärfen

26. November 2019
Bis zu fünf Jahre Haft für falsche Meinungen: Bayern will das Gesinnungsstrafrecht weiter verschärfen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Die bayerische Staatsregierung will noch mehr Gesinnungsterror gegen Andersdenkende – und natürlich richtet sich der Vorstoß vor allem gegen politisch Rechtsstehende. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will jetzt das Strafrecht verschärfen und dabei vor allem die Straftatbestände Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung härter bestrafen. Verstöße sollen künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Dem CSU-Minister geht es vor allem um einen verbesserten Schutz von Politikern. Sie gerieten in den letzten Jahren – bedingt durch die immer dürftigere Qualität der von ihnen zu verantwortenden Politik – verstärkt ins Visier der öffentlichen Kritik. Ihr will Eisenreich jetzt mit drakonischen Strafen zu Leibe rücken.

„Zunehmend werden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Haß und Hetze“, stellt Eisenreich fest. Das vergifte das gesellschaftliche und politische Klima in Deutschland.

Konkret sieht der bayerische Vorschlag unter anderem vor, daß etwa „rassistische“, fremdenfeindliche, „antisemitische“ oder sonstige „menschenverachtende“ Beleidigungen künftig auch ohne Strafantrag verfolgt werden können. „Diese Fälle gehen uns alle an“, so der bayerische Justizminister. „Der Staatsanwalt muß hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht.“ (rk)

2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der Vorstoß des bayerischen Justizministers Eisenreich (CSU) zur Verschärfung des Strafrechts bei unliebsamen Meinungsäußerungen bedeutet die Einführung eines politischen Strafrechts – die verflossene DDR läßt grüßen! Sie ist im Grunde eine Reduzierung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit auf den Bereich der Political Correctness.

    Viele Bürger werden sich im Internet und in den Sozialen Medien politisch nicht mehr äußern, weil sie befürchten, dann wegen „Haß“ bzw. „Hetze“ strafrechtlich belangt zu werden. Im Gegensatz zum Normalbürger haben Verlage (nicht nur) patriotischer Zeitungen und Magazine die Möglichkeit, deren Artikel und Kommentare vor der Veröffentlichung auf Rechtskonformität prüfen zu lassen.

    Aber wozu das Ganze? Nach meiner Überzeugung soll damit erreicht werden, daß die Kritik unserer Bürgerinnen und Bürger an Bundesregierung und Landesregierungen hinsichtlich ihres gravierenden Versagens bei der Asyl- und Zuwanderungspolitik mit der Zeit verstummt.

  2. Scipted Reality sagt:

    Was sind schon Gewaltdelikte, gegenüber Meinungsdelikten?

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