EuGH-Urteil: Produkte aus israelisch besetzten Gebieten müssen besonders gekennzeichnet werden

15. November 2019
EuGH-Urteil: Produkte aus israelisch besetzten Gebieten müssen besonders gekennzeichnet werden
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg/Tel Aviv. Das wird Israel und Israel-Unterstützer nicht freuen: exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen völkerrechtswidrig von Israel besetzten Gebieten müssen künftig in der EU besonders gekennzeichnet werden. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Obst, Gemüse oder Wein müssen demnach einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muß dies zusätzlich vermerkt sein.

Die Richter urteilten, daß „auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft“ angegeben werden muß. (Az: C-363/18) Die israelische Siedlungspolitik verstoße „gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts“.

Üblicherweise muß nach EU-Recht auf Produkten nur das „Ursprungsland“ angegeben sein. Dies meine den jeweiligen Staat, erklärte der EuGH. Das von Israel besetzte Westjordanland unterliege zwar „einer beschränkten Hoheitsgewalt“ Israels, gehöre völkerrechtlich aber nicht dazu. Daher seien das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben.

Die Frage ist politisch brisant – und das jetzt ergangene Urteil des EuGH ist es nicht minder. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel. Israel wies deshalb auch das EuGH-Urteil prompt zurück.

Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete nach wie vor als „besetzt“ ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben aber mittlerweile insgesamt mehr als 600.000 israelische Siedler in illegal errichteten Siedlungen. (mü)

Bildquelle: wikimedia/Zachi Evenor

Ein Kommentar

  1. Scipted Reality sagt:

    Die Entscheidung ist gerechtfertigt.
    „Made in Germany “ gilt ja auch nicht für Produkte aus „den ganz alten Bundesländern“.

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