AfD will Schutz des Bargelds im Grundgesetz verankern: „Bargeld ist gedruckte Freiheit“

8. November 2019
AfD will Schutz des Bargelds im Grundgesetz verankern: „Bargeld ist gedruckte Freiheit“
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die AfD möchte das Bargeld schützen und dies im Grundgesetz festzurren. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetz-Artikels 14 müsse deshalb her. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sagte dazu jetzt:  „Bargeld ist in unserem Sinn gedruckte Freiheit.“ Es schütze die Bürger vor finanzieller Überwachung und vor „Enteignung“ durch Negativzinsen.

Zwar sei festgelegt, daß Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel sei, sagte auch der AfD-Finanzpolitiker Peter Boehringer. Die einfache gesetzliche Regelung reiche aber nicht mehr. Daher solle der Schutz des Bargeldes in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert werden. Daß Bargeld zur Wäsche illegal erworbenen Vermögens genutzt werde, stimmt aus Sicht von Boehringer nicht. „Die großen Geldwäscheaktionen finden nicht über Bargeld statt“, sagte er.

Die AfD orientiert sich mit ihrer Initiative am Nachbarland Österreich, wo die ÖVP im letzten Wahlkampf forderte, das Bargeld in der Verfassung zu verankern. Und die FPÖ brachte schon im Juni einen Antrag dazu ein, der aber vertagt wurde. Er sollte den Artikel zum Schutz des Eigentums um die Formulierung „Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen“ ergänzen. (ts)

Ein Kommentar

  1. Paul Buchfeld sagt:

    Bezüglich der Geldwäsche bin ich anderer Meinung. Immaterielles Geld kann mit Sicherheit besser gegen Geldwäsche überwacht werden als materielles Geld. Aber nur materielles Geld bedeutet Freiheit und Souveränität. Das wissen wir, Freiheit hat seinen Preis, nämlich auch den das Freiheit missbraucht werden kann.

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