Wegen „mangelnder Solidarität“ in der Flüchtlingspolitik: Europäischer Gerichtshof rügt Visegrad-Staaten

4. November 2019
Wegen „mangelnder Solidarität“ in der Flüchtlingspolitik: Europäischer Gerichtshof rügt Visegrad-Staaten
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Neuer Zündstoff für die EU: der Europäische Gerichtshof ist jetzt zu der Einschätzung gelangt, daß die drei Visegrad-Länder Ungarn, Polen und die Tschechische Republik wegen „mangelnder Solidarität“ in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Konkret geht es um die Weigerung der drei Länder, sich an der 2015 vereinbarten Umverteilung von 160.000 Asylwerbern aus Griechenland und Italien zu beteiligen. Die EU-Kommission hatte geklagt.

Generalanwältin Eleanor Sharpston erklärt, die von Ungarn, Polen und der Tschechischen Republik genannten Vorbehalte seien unbegründet. Den Ländern sei es ohne weiteres möglich gewesen, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen (ein Argument, das freilich der Verweis auf Deutschland ad absurdum führt).

In ihrem Gutachten stellt Sharpston zudem grundsätzliche Überlegungen an: die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in einem Land bedeute auch, daß der Staat die eigenen Rechtspflichten erfüllen müsse. Eine Mißachtung dieser Pflichten, weil sie im konkreten Fall unwillkommen oder unpopulär seien, sei ein „gefährlicher erster Schritt hin zum Zusammenbruch einer der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten geordneten und strukturierten Gesellschaft“.

Polen und Ungarn haben nach Zahlen der EU-Kommission keinen einzigen Asylwerber im Rahmen der Beschlüsse von 2015 aufgenommen, die Tschechische Republik zwölf.

Die polnische Regierung beharrt indes auch nach Veröffentlichung des Gutachtens auf ihrer Position. Diese sei durch den EU-Vertrag gedeckt, sagte ein Regierungssprecher laut der Nachrichtenagentur PAP. Demnach hätten die EU-Staaten die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung. „Unsere Handlungen wurden bestimmt von den Interessen der polnischen Bürger und dem Schutz vor unkontrollierter Migration.“

Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis äußerte sich vorsichtiger. „In jedem Fall müssen wir das Urteil des Gerichts abwarten, das einzig und allein verbindlich ist“, sagte der Gründer der ANO-Partei der Agentur CTK zufolge. Man studiere und analysiere derzeit das Gutachten der Generalanwältin.

Der EU-Beschluß von 2015 sollte Italien und Griechenland entlasten. Zugleich entzweite er die EU-Staaten nachhaltig. Bis heute stehen sie sich in der Migrationspolitik teils unversöhnlich gegenüber. Eine geplante „große“ EU-Asylreform kommt seit Jahren kaum voran. (mü)

Bildquelle: Wikimedia/Cédric Puisney/CC BY 2.0

Ein Kommentar

  1. Reiner07 sagt:

    Real ist die EU ein VEREIN, kein Staat und hat auch keiner Staatsgewalt, so wenig wie der europäische Gerichtshof ein staatliches Gericht ist, es gibt keine EU-Gesetze.
    Man kann, man muss nicht, sich an die Aussagen dieses Scheingerichts halten, auch wenn uns etwas anderes vorgemacht wird, ändert es nichts an dieser Operettenveranstaltung „EU“!

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