AfD ficht Gültigkeit der Landtagswahl an: War die Listenkürzung illegal?

16. Oktober 2019
AfD ficht Gültigkeit der Landtagswahl an: War die Listenkürzung illegal?
National
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Foto: Symbolbild

Dresden. Die AfD hat Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl 2019 in Sachsen eingelegt. Hintergrund ist die Kürzung der Abgeordnetenliste der Partei, die der Landeswahlausschuß vor der Wahl im September veranlaßt und der sächsische Verfassungsgerichtshof teilweise bestätigt hat.

Die AfD argumentiert, daß dadurch die Verteilung der Sitze im Landtag beeinflußt worden sei, und zwar durch eine unrichtige Anwendung von Vorschriften des Wahlgesetzes beziehungsweise der Landeswahlordnung.

Die AfD hatte ihren Einspruch bereits vor der Wahl am 1. September angekündigt. Tatsächlich hatte die Kürzung der Landesliste zur Folge, daß die AfD einen Sitz weniger hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde.

Ein entsprechender Landtagsausschuß muß sich nun mit der Wahlprüfung befassen. Die AfD hatte bei der Wahl mehr als 27 Prozent der Zweitstimmen erreicht. (se)

Ein Kommentar

  1. Fernglas sagt:

    Dieser Einspruch ist mehr als berechtigt. Allerdings wird von interessierter Seite bestimmt dafür gesorgt werden, dass dabei nichts Positives für die AfD herauskommt. Die Umstände der Kürzung der Kandidatenliste sollten für die nächste Landtagswahl so breit wie möglich thematisiert werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass den etablierten Kräften in Zukunft keine Vorwände mehr für taktische Manöver geliefert werden, die das Wahlergebnis beeinträchtigen können.

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