Korruptionsvorwürfe gegen Strache und Co.: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

2. September 2019
Korruptionsvorwürfe gegen Strache und Co.: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Am Vorwurf der Korruption ist nichts dran: die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtet im Zusammenhang mit der sogenannten Ibiza-Affäre auf weitere Ermittlungen wegen Vorteilsannahme gegen die zurückgetretenen FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus.

Nach Prüfung eines Anfangsverdachts habe man lentschieden, bei einzelnen Anzeigen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten, führte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft aus. Dabei ging es um Vorteilsannahme, konkret geforderte Parteispenden zwischen 500.000 und zwei Millionen Euro für künftige Bauaufträge durch Strache sowie die Übersetzung durch Gudenus ins Russische.

Weil solche Vergaben im Juli 2017 aber noch gar nicht in den Aufgabenbereich der zwei Politiker fielen, sei kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt, heißt es von der WKStA.

Am 17. Mai war das Ibiza-Video, das Ex-Vizekanzler Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus im Gespräch mit einer vermeintlichen russischen Oligarchin zeigt, von der „Süddeutschen Zeitung“ und dem „Spiegel“ veröffentlicht worden. Das Video führte einen Tag später zum Ende der türkis-blauen Koalition.

Aus den veröffentlichten Ausschnitten des Ibiza-Videos werde deutlich, daß Strache der falschen Oligarchin für eine verdeckte Parteispende oder für den Kauf von Anteilen an der „Kronen-Zeitung“ eine Bevorteilung bei öffentlichen Bauaufträgen in Aussicht gestellt habe, meint die WKStA. Dies tat er aber nur für den Fall einer künftigen Regierungsbeteiligung. Strache als Abgeordneter und Gudenus als Wiener Vizebürgermeister seien damals zwar Amtsträger gewesen – für das zu beeinflussende Amtsgeschäft damals aber nicht zuständig. „Eine Strafbarkeit scheitert schon auf der objektiven Tatseite“, stellt die WKStA deshalb fest.

Die WKStA schließt daraus: die Forderung einer finanziellen Unterstützung für das Versprechen, sich als künftiger Amtsträger entgegenkommend zu zeigen oder andere Amtsträger zu beeinflussen, „ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar“.

Auch weitere Vorteilannahme-Anzeigen gegen FPÖ-Politiker werden von der WKStA nun nicht weiterverfolgt, so etwa gegen Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer, Ex-Innenminister Herbert Kickl und die Generalsekretäre Harald Vilimsky und Christian Hafenecker. Derzeit keinen Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung sieht die Staatsanwaltschaft auch beim Vorwurf, Kickl habe einen Unternehmer zu FPÖ-Parteispenden über den Verein „Austria in Motion“ aufgefordert. Keinen Anfangsverdacht sieht die WKStA darüber hinaus beim Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede zulasten politischer Konkurrenten, die sich auf bisher unveröffentlichten Teilen des Videos befinden sollen. Nicht weiter verfolgt wird außerdem der Vorwurf, Strache und Gudenus hätten mit weiteren FPÖ-Mitgliedern zusammen mit „Großspendern“ eine staatsfreundliche Verbindung gegründet. (mü)

 

Bildquelle: Wikimedia/Gregor Tatschl/CC BY-SA 2.0

2 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Charakterliche Defizite kamen bei Strache schon öfters zutage und das ist auch der Grund warum der „Smarte“ bei den Wienern immer bedeutend weniger beliebt war als der ungelernte Kurz. Klar, es war eine Falle und von einer solchen konnte weder Gudenus noch Strache etwas ahnen. Dennoch – das Gesagte ist gesagt und zeigt enorme charakterliche Defizite auf. Mir war Hofer immer schon sympathischer und er verkörpert eher den Ruhigen, Überlegten. Mit Hofer kann es die FPÖ wieder ganz nach oben schaffen.

  2. peter Neiss sagt:

    Für mich ist Strache ein Ehrenmann dem man voll >Vertrauern kann wie es keinen in unseren verlogenen System Parteien gibt

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