Mülheimer Sex-Überfälle: SPD-Justizministerin sieht keinen Handlungsbedarf

16. Juli 2019

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau in Mülheim mit zwei zwölfjährigen Tatverdächtigen hat sich die neue Bundesjustizministerin Lambrecht prompt und unmißverständlich gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. „Strafrechtliche Verantwortung setzt einen bestimmten Entwicklungsstand voraus, der bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben ist“, argumentiert die SPD-Ministerin.

Angesichts des Falls hatte der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.

Drei 14jährige und die beiden Zwölfjährigen stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Die Zwölfjährigen sind nach derzeitigem Recht strafunmündig. Einer der 14jährigen sitzt wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Am Sonntag kam es hierauf mutmaßlich zu einem weiteren sexuellen Übergriff gegen ein Mädchen, an dem offenbar ebenfalls ein Minderjähriger beteiligt war.

Wie eine Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft sagte, soll eine Jugendliche von fünf Tatverdächtigen eingekreist worden sein. Zwei der fünf sollen das Mädchen dann angefaßt haben. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung war einer der fünf Verdächtigen erst 11 Jahre alt, die anderen 15 bis 17 Jahre. Das Mädchen soll 15 Jahre alt sein. (mü)

5 Kommentare

  1. […] Köln. Dafür muß man kein Verständnis haben: der Kriminalpsychologe Christian Lüdke verharmloste im öffentlich-rechtlichen WDR die Gruppenvergewaltigung in Mülheim, bei der fünf bulgarische Kinder und Jugendliche im Alter zwi… […]

  2. Hans Schneider sagt:

    Selbsthilfe ist angesagt

  3. Maureen sagt:

    Man sollte das Strafmündigkeitsalter auf 10 Jahre herabsetzen. Die Schuldfähigkeit wird doch ohnehin geprüft. In Fällen, in denen diese Prüfung vereitelt wird, sollte von voller Schuldfähigkeit ausgegangen werden.

    Handlungsbedarf ist gegeben, zumal der Prozentsatz der Kinder am den Straftätern um mehrere Zehnerpotenzen größer ist als der Prozentsatz legaler Waffenbesitzer an den Tätern von Waffendelikten.

  4. Fernglas sagt:

    Das innehaben eines Ministeramtes setzt bestimmten Entwicklungsstand voraus. Die Fünf-Prozent-Hürde für die SPD ist in Sichtweite, Frau Lambrecht…

  5. Bernd Sydow sagt:

    Aus welchem Jahr stammt eigentlich die Strafrechtsbestimmung, nach der Kinder bzw. Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren strafmündig sind, daß sie also in ihrer Entwicklung erst mit 14 Jahren so weit sind, die Schwere ihres Vergehens einschätzen zu können?

    Nun ist die Zeit nicht stehengeblieben. Auch Kinder bzw. Jugendliche unter 14 Jahren sind vielfach schon „kleine Erwachsene“, insbesondere aus den muslimischen Ländern. Darüberhinaus zeigen die zahlreichen Pornoseiten und -videos im Internet, wie „es richtig geht“. Auch die Auflösung der traditionellen Familienstrukturen, gerade hier bei uns in Deutschland, trägt zur Verrohung und zur Neigung zu (sexuellen) Straftaten auch bei jenen unter 14 Jahren bei.

    Und was heißt hier „Strafunmündigkeit“? Strafe ist ein unverzichtbarer Teil der Erziehung und muß sein, und zwar in jedem kindlichen und jugendlichen Alter!

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