Antrag vor dem EU-Gerichtshof: Ungarn akzeptiert „Rechtsstaatsverfahren“ nicht

22. Oktober 2018
Antrag vor dem EU-Gerichtshof: Ungarn akzeptiert „Rechtsstaatsverfahren“ nicht
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. Ungarn akzeptiert das sogenannte „Rechtsstaatsverfahren“ nicht, daß die EU gegen das Land losgetreten hat. Jetzt hat Budapest vor dem Gericht der Europäischen Union (EUG) einen Antrag zur Aufhebung des EU-Parlamentsbeschlusses eingereicht, der das „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn vorsieht. Budapest argumentiert, daß die Abstimmung im EU-Parlament nicht regelgemäß gewesen sei.

Das Europaparlament hatte am 12. September in Straßburg für die Einleitung eines sogenannten Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn gestimmt. Dafür war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum nötig. 448 Abgeordnete stimmten für die Auslösung des Sanktionsverfahrens, 197 dagegen, 48 enthielten sich der Stimme. Bei der Ermittlung der notwendigen Mehrheit wurden die Enthaltungen nicht miteinbezogen.

Budapest argumentiert, daß dies laut Geschäftsordnung des Parlaments bei diesem speziellen Votum hätte geschehen müssen, da für ein Artikel-7-Verfahren eine „spezifische Mehrheit“ vorgesehen sei. Würden auch die Enthaltungen in Betracht gezogen, sei die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustandegekommen.

Auch die österreichische FPÖ hat die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn angezweifelt. (mü)

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Eine Stimmenmehrheit ist eine Mehrheit und der Rest ist eine Nicht-Mehrheit. Durch Hinzurechnung der Enthaltungen zur Mehrheit aus selbiger eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu „zaubern“, ist pure Willkür! Diese Aktion des EU-Parlaments offenbart einmal mehr dessen opportunistischen Grundcharakter.

    Geht es um Strafmaßnahmen gegen EU-Mitgliedsstaaten (wie jetzt gegen Ungarn), für deren demokratisch gewählte Regierungen das Wohl ihrer Völker und die innere Sicherheit der Heimat einen höheren Stellenwert besitzen als sogenannte „europäische Werte“ – die nicht selten zum Schaden der EU-Völker sind wie bspw. die Akzeptanz der Masseninvasion von hunderttausenden Kulturfremden -, wird schon mal in die Trickkiste gegriffen. Aber selbst wenn die Stimmenmehrheit eine echte Zwei-Drittel-Mehrheit (siehe oben) gewesen wäre, wie kann es sein, daß EU-Mitgliedsländer für den Patriotismus ihrer Regierungen auch noch bestraft werden?!

    Bleibt zu hoffen, daß der Europäische Gerichtshof diese Trickserei durchschaut und vom EU-Parlament sich nicht unter Druck setzen läßt!

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