Nach PEGIDA-Rede: Autor Akif Pirincci zu Geldstrafe verurteilt

26. September 2017
Nach PEGIDA-Rede: Autor Akif Pirincci zu Geldstrafe verurteilt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Dresden. Den bekannten Buchautoren Akif Pirincci verurteilte das Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro wegen Volksverhetzung. Pirincci hatte im Oktober 2015 auf einer Demonstration der Pegida-Bewegung vor 20.000 Menschen geredet. Als Folge der kontroversen Rede kündigten Verlage die Zusammenarbeit mit ihm, außerdem erhielt er einen Strafbefehl über rund 12.000 Euro.

Gegen diesen legte er Widerspruch ein, weswegen sich nun das Amtsgericht Dresden mit dem Fall beschäftigte. Laut der Richterin habe Pirincci in der Rede „Grenzen überschritten“. Zu seinen Gunsten spreche aber die Einräumung der Tat sowie, daß er bereits erhebliche wirtschaftlichen Folgen tragen mußte. „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist ein überaus wichtiges Grundrecht“, so Richterin Daniela Rothermundt in ihrer Urteilsbegründung. Die Grenzen würden aber dann erreicht, „wenn wie hier die Menschenwürde anderer angegriffen wird und wenn gegen eine Gruppe anderer Herkunft zum Haß aufgestachelt wird“. Weiterhin hätten seine Äußerungen das Potential gehabt, „den öffentlichen Frieden zu stören“. (tw/sp)

4 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der Begriff ‚Volksverhetzung‘ (§130 StGB) ist genauso schwammig wie dessen Erklärung: „Störung des öffentlichen Friedens“, „Aufstachelung zum Haß gegen Bevölkerungsgruppen“, „Angriff auf die Menschenwürde“. Wer Akif Pirincci aber kennt, der weiß, daß er in seinen Büchern (Bestseller!) und öffentlichen Reden oft mit recht derben Formulierungen seinem Zorn über die herrschende Ignoranz unserer politischen Entscheidungsträger gegenüber der stattfindenden Islamisierung hierzulande freien Lauf läßt. Und daß er nicht gerade ein Freund der unterschichtigen, bildungsfernen Muslime ist, ist nicht zu überhören. Auch so manche seiner „gutmenschliches Entsetzen auslösenden“ Äußerungen sind nicht politisch, sondern satirisch gemeint, denn er ist schließlich Schriftsteller und kein Politiker.

    Für mich jedenfalls ist das ganze Gerichtverfahren samt Verurteilung ein schlechter Witz und der Satz der Richterin Rothermundt „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist ein überaus wichtiges Grundrecht“ in diesem Kontext blanker Hohn.

  2. hans sagt:

    na jetzt bin aber mal gespannt wann die ersten Staatsmedienvertreter angeklagt und verurteilt werden.

    Die Menschenwürde angreifen, zum Hass aufstacheln, öffendlcihen Frieden stören = alles erwiesene und nachweisbare Tatbestände die auch bei denen zutreffen.

    Also Staatanwälte, ihr habt noch viel Arbeit vor euch……….

  3. Hermann sagt:

    Im Gesetz steht aber nicht „hätten seine Äußerungen das Potential gehabt, „den öffentlichen Frieden zu stören“, sondern wer den öffentlichen Frieden stört.
    Das ist in etwa so, als wenn mich ein Richter dafür verurteilt, nur weil ich einen Hammer besitze, mit dem ich die Scheibe einer Bank hätte einschlagen können.
    Halt Gesinnungsjustiz. Aber das wird Frau Rothermund bestimmt bei ihrem beruflichen Fortkommen dienlich sein.

    • Fackelträger sagt:

      Danke! Man darf also per Gesetz nicht mehr hassen? Wann wird das Lieben verboten werden?

      Pirinccis Rede hätte also angeblich ein gewisses „Potential“(!) gehabt, den erwünschten öffentlichen (Grabes-)Frieden möglicherweise zu durchkreuzen?

      Fragen an die Richterin:
      -WAS genau kam dadurch in Unfrieden (Beweise?!)?
      -Von WIEVIEL auf WIEVIEL genau stieg ein etwa georteter Hass (Messergebnisse?! Wissenschaftlich exakte Befragungen?!) durch Pirinccis Rede?
      -WAS genau wurde eindeutig infolge Pirinccis Rede zerstört? WER kam deshalb zu Schaden? WO SIND HIEB-UND STICHFESTE BEWEISE? Wir leben im Zeitalter der Wissenschaft und Aufklärung und nicht im Zeitalter unhinterfragbarer feudaler Willküransprüche!

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