Schlappe für Düsseldorfer Oberbürgermeister: „Licht aus!“-Aktion gegen PEGIDA-Ableger war rechtswidrig

15. September 2017
Schlappe für Düsseldorfer Oberbürgermeister: „Licht aus!“-Aktion gegen PEGIDA-Ableger war rechtswidrig
National
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Mit seiner „Licht aus!“-Aktion hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) bei einer Kundgebung des patriotischen Dügida-Bündnisses rechtswidrig gehandelt. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das gleiche gilt für seinen Aufruf an die Bürger, an einer Gegendemonstration teilzunehmen.

Zwar habe der Bürgermeister das Recht, sich als kommunaler Wahlbeamter öffentlich zu äußern. „Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen“, sagte Klaus Rennert, der Präsident des Gerichts. Ein Amtsträger darf sich zwar an der Meinungsbildung beteiligen, diese aber nicht lenken oder steuern. Außerdem dürfe er nicht die Ebene des rationalen Diskurses verlassen und andere ausgrenzen. (tw)

3 Kommentare

  1. Beo sagt:

    Dieses #Gerichtsurteil ist nun bindend und untersagt somit alle künftigen „Licht Aus“ – Aktionen (Verdunkeln) von Bürgermeister bzw. Stadträte oder Mitarbeiter der Stadt gegen Demonstrationen der Bürger.

  2. Fackelträger sagt:

    Und was wird nun DÜGIDA als Entschädigung für den Rechtsbruch geleistet oder gewährt?

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