Brisante Anfrage an die EU-Kommission: Ist die deutsche EU-Mitgliedschaft illegal?

12. Juni 2017

Brüssel/Berlin. Der einzige Europaabgeordnete der deutschen NPD, Udo Voigt, hat jetzt eine brisante Anfrage an die EU-Kommission gerichtet. Unter der Überschrift „Souveränitätsdefizite der Bundesrepublik Deutschland“ möchte er von der EU-Kommission deren Einschätzung des deutschen Souveränitätsstatus´ erfragen und erfahren, welche Auswirkungen „eine ´eingeschränkte´ oder nicht vorhandene staatliche Souveränität Deutschlands auf die Gültigkeit des Beitritts der Bundesrepublik zu den Römischen Verträgen, zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur Europäischen Union, zum Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus haben“ könnte.

Hintergrund der verfassungs- und europarechtlich heiklen Anfrage sind jüngste Äußerungen des russischen Präsidenten Putin, der der Bundesrepublik Ende Mai auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg ein handfestes Souveränitätsdefizit attestiert und von einer „eingeschränkten Souveränität“ Deutschlands gesprochen hatte.

Der deutsche Europaabgeordnete, der bis 2011 langjähriger Parteivorsitzender der NPD war, nimmt diesen Ball in seiner Anfrage auf möchte nun eine offizielle Klarstellung aus Brüssel, was die deutsche Souveränität angeht. In einer Pressemitteilung argumentiert Voigt weiter, im Falle einer lückenhaften oder nicht vorhandenen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik könnten auch von von ihr vorgenommene Rechtsakte wie etwa der Beitritt zur Euro-Zone oder zum Europäischen Stabilitätsmechanismus möglicherweise keine Rechtsgültigkeit beanspruchen.

In einer weiteren Teilfrage seiner Anfrage will Voigt außerdem wissen: „Wie berurteilt die Kommission die Gültigkeit des ´Zwei-plus-Vier-Vertrages´ von 1990, der nach offizieller Lesart die Entlassung des wiedervereinigten Deutschlands in die staatliche Souveränität regelt, der allerdings ausdrücklich das  Fortbestehen zahlreicher alliierter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit festlegt, die im ´Überleitungsvertrag´ von 1954 kodifiziert wurden?“

Die EU-Kommission hat nun sechs Wochen für die Beantwortung der Voigt-Anfrage Zeit. (mü)

11 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Wollen wir doch mal die rationale Sichtweise nicht ganz außer acht lassen!

    In der BRD vor 1990 war das Verhältnis zu den im Lande stationierten Nato-Truppen – hauptsächlich US-Streitkräfte – durchaus ein freundschaftliches. Schon allein deshalb, weil selbige einen Schutzschirm (Schutzmächte) gegen die massive militärische Bedrohung durch den sowjetisch dominierten Warschauer Pakt bildeten. ‚Freundschaftlich‘ aber auch in kultureller Hinsicht: Ein großer Teil der Bundesdeutschen wandte sich schon in den 60ern von der eigenen (deutschen) Kultur ab und der anglo-amerikanischen Kultur zu, und das, ohne dazu gezwungen worden zu sein. Heute sind z.B. Hörfunkmusik und Alltagssprache weitgehend amerikanisiert.

    Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist bekanntlich die parlamentarische Demokratie, also eben nicht die direkte. Sämtliche (Bundes-)Gesetze – die EU-Problematik lasse ich mal außen vor -, also auch die staatlichen Verträge, werden von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossen. Eine Beteiligung des Deutschen Volkes auf Bundesebene (und Landesebene) sieht das Grundgesetz nicht vor. Natürlich steht es unserem Parlament frei, im Einzelfall unser Volk zu befragen. Würde es beispielsweise gefragt werden, ob die Zwangsgebühren für die Öffentlich-Rechtlichen abgeschafft werden sollen, würde eine überwältigende Mehrheit dafür stimmen.

    Kommen wir jetzt zum Begriff der ‚Freiwilligkeit‘, so wie ich ihn in diesem Zusammenhang verstehe. Der Deutsche Bundestag hat den betreffenden Verträgen in jenem Sinne ‚freiwillig‘ zugestimmt, als die große Mehrheit der Abgeordneten der Überzeugung war, daß selbige Vorteile in erster Linie für die deutsche Wirtschaft erbringen. Daß diese Verträge teilweise auch ausländischen Interessen dienen, wurde dann dialektisch als Wahrung eigener Interessen umgedeutet und wahrgenommen (übrigens auch typisch für die Merkel-Regierung).

    • ratzfatz007 sagt:

      Ihre Aussage sollten Sie mal überdenken, da aus unrecht Nie recht werden kann.
      Bitte stellen Sie sich mal eins vor: Ihr Nachbar kann sich sein Haus nicht mehr
      leisten und schaut im Lageplan nach der Nr. des Nachbargrundstücks. Jetzt sucht
      er einen Käufer für Ihr Haus und verkauft ihr Haus ohne ihr wissen. Der Käufer
      schlägt bei diesem günstigen Preis ungesehen zu, der Verkäufer (Nachbar) und
      Käufer (EUInvestment) sind freiwillig zu einem schnellen Abschluss gekommen
      und der Verkäufer erhält das Geld für Ihr Haus.
      Sie müssen nur noch sofort ausziehen und verschwinden. Um ihrer Logik folgen
      zu können, sind dieses alles korrekte Maßnahmen, da sich alle (bis auf den Besitzer
      und Eigentümer) einig waren und dies alles freiwillig geschieht (ohne ihr Wissen).
      Falls Sie also solche Verträge zweier fremden Parteien über das Eigentum einer
      unbeteiligten dritten Partei ohne deren Zustimmung für rechtens halten, müssen
      sie wohl Jurist sein, der Hehler – Betrüger – Diebe – usw. grundsätzlich zu
      ungesetzlichem Besitz verhilft.
      Es gibt nur zwei Möglichkeiten, beide Seiten sind sich voll ihres Betruges bewusst
      oder beide Seiten sind vollkommen Irre.
      Somit bleibt nur festzuhalten, die EU und die BRiD Verträge sind meines Erachtens
      alle illegal und dafür müssen die Vertragsparteien zur Verantwortung gezogen werden.
      Die angerichteten Schäden sind zu beheben und Schadenersatzforderungen müssen
      geleistet werden. Hier sind wir beim springenden Punkt, alle Handlanger müssen in
      die Verantwortung genommen werden auch die Hilfsorganisationen wie Banken usw.
      Es wird eindeutig an den Bürgern vorbeiregiert und den Schei….. zahlen sollen die auch noch. Scheinbar sind nur Systemabhängige damit zufrieden

      • Bernd Sydow sagt:

        Ihr Beispiel hinkt: Natürlich ist bei einem Immobilien-Kauf, in diesem Fall der Kauf eines bewohnten Hauses, der Eigentümer selbiger zu beteiligen. Das Procedere der späteren Umschreibung erledigt ein Notar. Dazu prüft er zunächst, ob die begehrte Immobilie überhaupt zum Verkauf ansteht. Wenn ja, wird geprüft, ob der Verkäufer der tatsächliche Eigentümer ist, was sich (u.a.) über den Grundbucheintrag feststellen läßt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kommt der Kauf/Verkauf nicht zustande.

  2. Wolfsrabe sagt:

    Was will Voigt denn von der EU-Kommission für eine Antwort erwarten? Bzw wie ehrlich wird die schon sein? Niemals würde die Kommission zugeben, das wirtschaftsstärkste Volk betrogen zu haben.

  3. Anno Angst sagt:

    Die UNO und die EU und NATO insgesamt sind ILLEGAL und ILLEGETIM.

    Schade,daß Herr Voigt von afd und co wie Luft behandelt wird.

    Politiker wie ihn bräuchten wir massenhaft.

    Nicht ,,extremistisch“,aber extrem volksnah und verantwortungsbewusst, das direkte Gegenteil von giftgrünen, volks- und idyllezersetzenden Schleimpfropfen (und das mit Diplom!)

  4. jacky sagt:

    Soweit berichtet wird, wurden z.B. die „Römischen Verträge“ blanco unterzeichnet,da sich in den vorbereiteten Dossiers keine Verträge sondern nur leere Seiten befanden, aus welchem Grund auch immer.

  5. Friedrich Müller sagt:

    @ Bernd Sydow, daß müssen Sie mir nochmals erklären: Die Verträge sind gültig weil freiwillig abgeschlossen aber ohne das Volk zu Fragen?

    Wenn der in einem Vertrag „hineingezwungene“ vor Vertragsschluß im Folterkabinet willig gefoltert wurde um den Vertrag zu unterzeichnen, ist dieser Vertrag dann etwa gültig?

    Oder stellt die Aussage des Folterknechts „…wenn Du diesen Vertrag unterschreibst bist Du alle Qualen los…“ die von Ihnen gemeinte Freiwilligkeit dar?

  6. Bernd Sydow sagt:

    Die Frage nach dem Souveränitätsstatus der Bundesrepublik Deutschland ist in der Tat eine komplizierte staatsrechtliche Frage. Aber ist diese unter den heutigen Bedingungen überhaupt noch relevant? Bis zum Jahr der (Teil-)Wiedervereinigung 1990 war die BRD ebenso wie die DDR in keiner Weise ein souveräner Staat. In beiden herrschte im Grunde genommen noch Besatzungsstatut, welches euphemistisch mit „freundschaftliches Verhältnis zu den Schutzmächten“ umschrieben wurde, was es zumindest für die BRD ja auch war.

    Was aber bedeutet staatliche Souveränität eigentlich? Nun, wenn ein Staat ohne Einfluß von außen seine sämtlichen Belange voll und ganz selbst bestimmen kann. Nach dieser Definition ist auch das wiedervereinigte Deutschland nicht souverän – kann es auch gar nicht sein -, da die Bundesregierungen seit 1990 und insbesondere die Merkel-Regierung einen beträchtlichen Teil unserer Souveränität (freiwillig) an die EU übertragen haben.

    Trotzdem sind meiner Einschätzung nach sämtliche Verträge zwischen EWG, EG, EU und Deutschland rechtsgültig, weil 1.) sie freiwillig abgeschlossen wurden – allerdings ohne das deutsche Volk zu fragen -, und 2.) keiner der übrigen EWG- EG- EU-Mitgliedsstaaten etwas dagegen einzuwenden hatte.

    • Benno Herbst sagt:

      Rechtsgültigkeit der Verträge:
      Woher wollen Sie wissen, daß diese Verträge freiwillig abgeschlossen wurden? Wenn keine Souveränität da ist, ist auch keine Freiwilligkeit vorhanden, weil stets der Besatzer gefragt werden muß.
      Die übrigen EWG-eg-EU-Mitgliedsstaaten haben offensichtlich nichts dagegen einzuwenden, weil diese offensichtlich von den geheimen besatzungsrechtlichen Vorbehalten nichts oder zu wenig wissen und zum anderen ebenfalls unter dem direkten Einfluß der USA im Rahmen der Nato standen und stehen. Sind Sie wirklich der Ansicht, daß die EWG-EG-EU-Verträge nicht auf der Basis der US-Strategie für Europa entstanden sind? Eine EU unter der Fuchtel zu halten ist doch nicht so aufwendig als einen Sack Flöhe (europäische Länder) zu bändigen.

    • Fackelträger sagt:

      Wer heute noch immer schreibt, für die alte West-BRD sei es ein „freundschaftliches Verhältnis zu den Schutzmächten“ gewesen, nur weil die USA halt mit einem freundlichen Gesicht Deutschland abgehört und dessen Industrie ausspioniert haben, sich ihre Interventionskriege von dieser BRD bezahlen haben lassen, nur brave US-hörige Marionetten in Bonn geduldet haben usw. – nur weil dies eben mit einem vermeintlich freundlichen Gesicht geschah – dem ist einfach nicht mehr zu helfen! Solche Leute warten anscheinend darauf, dass sie es auf die harte Tour erleben, wohin hündisches Vasallentum – egal, ob Ost- oder West-, hinführt: Nämlich in den restlosen Untergang. Zunächst kulturell durch die alles penetrierende Pop-Seuche auf Kosten deutschen Liedguts und deutscher Musik. Begleitet von Geburtenverweigerung, hervorgerufen durch materialistische Konsumpropaganda bei Verhöhnung jedweden Idealismus und jeglicher Opferbereitschaft. Danach mittels geförderter Massenlandnahme durch Außereuropäer, wiederum freundlichst gutgeheißen durch US-Präsidenten Obama usw. usf.

      Wacht die Masse der Deutschen denn NIE auf? Ist die unfähig, die wahren Bedrohungen zu erkennen?

      Herrn Voigts Anfrage ist äußerst wichtig – auch wenn ihm vielleicht mit irgendeinem Blabla geantwortet werden wird (weil sich in der BRD ja fast niemand für solche Schlüsselfragen interessiert). Aber warten wir doch erst einmal die Antwort ab, ohne Prognosen abzugeben!

  7. edelweiß sagt:

    Endlich – damit wird eine Lawine ins Rollen gebracht, die Riesiges für uns bewirkt, wenn es tatsächlich ernsthaft bearbeitet werden muss.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.