Europawahl: Bundesverfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde

26. Februar 2014

Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)

Karlsruhe. Die Drei-Prozent-Hürde im Europawahlrecht ist verfassungswidrig. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem am Mittwoch verkündetem Urteil entschieden.

Unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen sei der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen, argumentierten die Richter. Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung könne sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern sollten, hieß es weiter. Die Entscheidung erging mit 5:3 Stimmen; zahlreiche kleinere Parteien hatten gegen die Sperrklausel geklagt.

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