EuGH verurteilt Budapest: Ungarn darf sein staatliches Territorium nicht zusammenhalten

26. Mai 2019
EuGH verurteilt Budapest: Ungarn darf sein staatliches Territorium nicht zusammenhalten
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Budapest. Ungarn will keine Veräußerung von Boden an Ausländer – und macht sich damit prompt erneut bei der EU unbeliebt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen eines einschlägigen Bodengesetzes verurteilt. Die Löschung von sogenannten Nießbrauchsrechten, die EU-Ausländer an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn innehaben, verstoße gegen den freien Kapitalverkehr und gegen das in der EU-Grundrechtecharta garantierte Eigentumsrecht, entschieden die EU-Richter am Dienstag in Luxemburg (und unterstrichen damit, daß der ungehemmte Kapitalverkehr in der EU ein höherer Wert ist als die staatliche Souveränität, die sich auch in der Kontrolle über das staatliche Territorium ausdrückt).

Schon im März 2018 hatte ein Österreicher, der Inhaber von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn ist, mit seiner Klage vor dem EuGH Recht erhalten. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren gegen Ungarn geklagt. Der EU-Gerichtshof entschied damals, daß die ungarische Regelung eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt.

Nunmehr stellten sich die EU-Richter in ihrem Urteil (C-235/17) zusätzlich auf den Standpunkt, daß das Erlöschen von Nießbrauchsrechten kraft der angefochtenen Regelung eine Entziehung von Eigentum im Sinne der Grundrechtecharta darstelle. Die Entziehung des Eigentums sei weder durch einen Grund des öffentlichen Interesses gerechtfertigt, noch werde sie durch eine angemessene und rechtzeitige Entschädigung begleitet. (mü)

2 Kommentare

  1. Mike Hunter sagt:

    Die EU, der EuGH und der EuGMR werden von Tag zu Tag zu größeren Witzfiguren. Es ist m.E. nur noch eine kleine Frage der Zeit, bis sich weitere EU Länder zu solchen Maßnahmen durchringen und spätestens dann wird die EU demontiert. Freizügigkeitsrechte, freier Kapitalverkehr und Co. als EU Recht, benachteiligen ganz vehement die lokale Bevölkerung!

  2. hans sagt:

    Also Nutzungsrechte sind auch gleichzeitig Eigentumsrechte ?

    EuGH wenn das mal nicht irgendwann nach hinten los geht.

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