Parteienverbot abgeblitzt: Slowakische L´SNS wird nicht verboten

2. Mai 2019
Parteienverbot abgeblitzt: Slowakische L´SNS wird nicht verboten
International
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Foto: Symbolbild

Preßburg (Bratislava). Ein Sieg für die politische Vielfalt: nach einem knapp zwei Jahre dauernden Verfahren hat das Oberste Gericht der Slowakei jetzt entschieden, die im Parlament vertretene „Volkspartei Unsere Slowakei“ (L´SNS) nicht zu verbieten. Es gebe nicht genug Beweise, daß das Programm und die Tätigkeit gegen die demokratische Grundordnung verstoße, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Den Verbotsantrag hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Mai 2017 gestellt. Die L´SNS war bei den Wahlen am 5. März 2016 überraschend ins Parlament gekommen und verzeichnet seitdem steigende Sympathiewerte. Nach Umfragen könnte sie sogar zweitstärkste Partei werden.

Unabhängig von dem nun abgeschlossenen Verbotsverfahren laufen weitere Gerichtsverfahren gegen Parteichef Marian Kotleba und mehrere Parlamentsabgeordnete wegen des Verdachts auf „rassistische“ Hetze. Ein anderer L´SNS-Parlamentarier ist von einem Gericht verurteilt worden, weil er Angehörige der Roma-Minderheit als „Parasiten“ bezeichnete, er legte jedoch Berufung dagegen ein.

Bisher ist in der seit 1993 unabhängigen Slowakei erst eine Partei verboten worden – und zwar 2006 die ebenfalls von L´SNS-Chef Kotleba geführte Vorgängerpartei „Slowakische Gemeinschaft“ (Slovenska pospolitost – SP). Generalstaatsanwalt Jaromir Ciznar hatte vor seinem nun abgewiesenen Verbotsantrag öffentlich kritisiert, daß Kotlebas neue Partei L´SNS vom Innenministerium überhaupt zugelassen wurde. (mü)

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