Asyl-Ansturm: Aus „asyltaktischen Gründen“ konvertieren „Flüchtlinge“ zum Christentum

2. April 2019
Asyl-Ansturm: Aus „asyltaktischen Gründen“ konvertieren „Flüchtlinge“ zum Christentum
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Aus „asyltaktischen Gründen“ würden viele Asylbewerber aus islamischen Ländern vom Islam zum Christentum vertreten. Diese Position vertrat der Verwaltungsrichter Andreas Müller in einem Bericht der „Welt am Sonntag“. Der Übertritt werde nicht aus innerer Überzeugung vollzogen. Die Gerichte, die über die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels zu entscheiden hätten, würden laut Müller „in neun von zehn Fällen“ belogen.

Aktuell seien beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf 8.660 Asylverfahren anhängig. Knapp jeder zehnte Kläger kommt aus dem Iran, wovon sich wiederum rund 70 Prozent auf einen Religionswechsel berufen. Bei etwa 15 bis 20 Prozent von ihnen wird das auch anerkannt. Zudem würden die Gerichte den Kirchen vorwerfen, Asylanten inflationär Taufzeugnisse auszustellen. (tw)

3 Kommentare

  1. Theo Retisch sagt:

    Ich kann den Einfallsreichtum der Neubürger absolut nachvollziehen, selbiger wird ja hier auch noch bejubeld und belohnt.

    Aber als Indigener bekomme ich bei der Post mein Paket nicht ausgehändigt wenn der PErso abgelaufen ist. Obwohl ja immer noch Ich derjenige bin der im abgelaufenen Perso steht.

    Oder geht die deutsche Bürokratie davon aus dass ich durch eine Selbstzündung entstanden bin wenn der Perso nicht mehr gültig ist?!

    Ein abgelaufener Perso spielt aber keine Rolle wenn es um Steuern zahlen geht.

    Im Gegenzug dürfen „andere“ ohne jegliche Nachweise kassieren und Ansprüche stellen wie es ihnen gerade passt.

    Und 87% bejubeln die Vorgangsweise und Toleranz in Buntland.

    Na dann, weiter so….

  2. Bernd Sydow sagt:

    Ich halte es für zweckmäßig, vor der Taufe und der Aushändigung des Taufzeugnisses für alle diejenigen, die vom Islam zum Christentum konvertieren wollen bzw. behaupten, konvertiert zu sein, eine Probezeit einzuführen. Während dieser – sagen wir 3-monatigen – Probezeit müssen die Betreffenden durch ihr Verhalten und ihr Handeln beweisen, daß sie es mit diesem Religionswechsel ernstmeinen. Dazu gehörte, daß die Frauen und Mädchen kein (islamisches) Kopftuch tragen und die Männer nicht zum Freitagsgebet in die Moschee gehen, und (wichtig!), daß die Männer den Frauen künftig die Hand geben.

    Zum Ende der Probezeit könnte dann eine kurze Prüfung veranstaltet werden, nach deren Bestehen die Taufe mit Taufzeugnisübergabe erfolgen könnte. Eine Prüfungsfrage könnte bspw. lauten „Welches ist das höchste Fest der Christenheit?“ (Anm.d.Verf.: Es ist Ostern, nicht etwa Weihnachten). Der feierliche Abschluß der Prüfung wäre dann, daß der Prüfling in einer christlichen Kirche vor den Altar tritt und das Vaterunser aufsagt.

  3. Fernglas sagt:

    Getreu dem Motto: Wahrlich, wahrlich, ich sage Dir, nichts von dem was ich sage ist wahr!

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