Orwell läßt grüßen: Großbritannien rückt Meinungsabweichlern per Strafgesetz auf den Leib

10. März 2019
Orwell läßt grüßen: Großbritannien rückt Meinungsabweichlern per Strafgesetz auf den Leib
International
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Foto: Symbolbild

London. Großbritannien setzt Akzente im Kampf gegen Gesinnungsverbrechen und will gegen unerwünschte Meinungen jetzt verschärft mit dem Strafgesetzbuch vorgehen. Im Schatten der anhaltenden Brexit-Debatte winkte das britische Parlament jetzt den Gesetzentwurf für den umstrittenen „Counter-Terrorism and Border Security Act 2019“ fast ohne Einwände durch.

Das Gesetzesvorhaben ist umstritten, denn es stellt auch ohne terroristische oder andere verbrecherische Handlungen bereits das Äußern oder Zurschaustellen bestimmter Meinungen konkret unter Strafe. Nach dem neuen Gesetz muß man nicht mehr Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein oder eine terroristische Handlung geplant oder ausgeführt haben, um einer Straftat bezichtigt und bestraft zu werden. Künftig reicht dafür aus, wenn eine Person „a) eine Meinung oder Überzeugung äußert, die unterstützend für eine verbotene Organisation ist, und b) eine Person, an die die Äußerung gerichtet ist, zur Unterstützung einer verbotenen Organisation ermutigt wird“.

Bestraft wird künftig auch die Veröffentlichung von Bildern, wie zum Beispiel Kleidung oder Symbole von verbotenen Organisationen, die den „glaubwürdigen Verdacht“ begründen, daß die Person, die das Bild veröffentlicht hat, Mitglied oder Unterstützer einer solchen Organisation ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie und wo das Bild entstanden ist. Sobald es irgendwo im Internet auftaucht, zum Beispiel ein Selfie bei einem Freund, der eine PKK-Flagge zuhause an der Wand hat, kann dies ausreichen, um verhaftet zu werden.

Eine besonders umstrittene Neuerung der gesetzlichen Vorschriften betrifft das Verhalten im Internet. Strafbar ist nämlich künftig bereits die Suche nach bestimmten Informationen im Netz, die „wahrscheinlich“ für die Vorbereitung eines Anschlags nützlich sein könnten. Hiervon ausgenommen sind nur Wissenschaftler und Journalisten.

Das neue Gesetz hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Nutzung des Internets und ist nicht nur auf britische Bürgerinnen und Bürger beschränkt. In Zukunft kann jeder Einreisende an der Grenze zu Großbritannien von Grenzbeamten nach persönlichen Informationen befragt werden, selbst wenn es keinen begründeten Verdacht gegen gibt. So können die Grenzbeamten nach „Paßwörtern für elektronische Geräte“ fragen – die Weigerung, diese preiszugeben, kann bereits als „feindselige Handlung“ geahndet werden. Bei der anschließenden „Befragung“ besteht erst ab der zweiten Stunde ein Anspruch auf einen Anwalt.

Beobachter sehen die Gefahr, daß die britische Regierung das sehr vage gehaltene Gesetz mißbraucht, um „unbequeme“ Bürger aufgrund von harmlosen Bildern, „falschen“ Gedanken oder Bewegungsprofilen im Internet mit Klagen zu überziehen und mundtot zu machen – eine Entwicklung, die freilich auch in zahlreichen anderen Ländern der „westlichen Wertegemeinschaft“ erkennbar ist. (mü)

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