Verfassungsschutz akzeptiert Niederlage vor Gericht – AfD wird nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet

9. März 2019
Verfassungsschutz akzeptiert Niederlage vor Gericht – AfD wird nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet
National
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Foto: Symbolbild

Köln. Der Verfassungsschutz hat das jüngst erfolgte Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das der Behörde verbot, die Alternative für Deutschland (AfD) öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen, nun akzeptiert. Trotzdem werden Teile der Partei weiterhin beobachtet. Die Partei „begrüße, daß beim Verfassungsschutz die Erkenntnis gereift ist, daß er mit der öffentlichen Einordnung unserer Partei als ‚Prüffall‘ ein Eigentor geschossen hat“.

Die Partei verbinde mit dieser Einsicht die Hoffnung, „daß der Verfassungsschutz sich künftig nicht mehr – wie in diesem Fall geschehen – politisch instrumentalisieren läßt“.

Doch der Verfassungsschutz wiederum kündigte an „die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten“. (tw)

3 Kommentare

  1. Wolfgang Schlichting sagt:

    Das Ziel, die AfD bei der wahlberechtigten Bevölkerung zu diskriminieren wurde erreicht, warum sollte der Verfassungsschutz jetzt noch weiter herum prozessieren, denn dass die „Prüffall“ Veröffentlichung gesetzeswidrig war, wusste der neue Chef des BfV bereits vor der Veröffentlichung

  2. Eidgenosse sagt:

    Die dauernde Beschäftigung mit dem VS hat schon die REPs den Kopf gekostet. Es ist doch völlig gleichgültig, ob eine Partei im Visier des VS ist oder nicht. Die AfD sollte es unter „geadelt“ einstufen und nicht als Stigma. Auf dämliche Wähler, die nicht wissen was der VS ist, kann getrost verzichtet werden.

  3. Bernd Sydow sagt:

    Spätestens seit der nun vom Kölner Verwaltungsgericht untersagten öffentlichen Bekanntmachung des Bundesverfassungsschutzes, daß die AfD als „Prüffall“ bewertet wird, war klar, daß sich bei dieser Behörde eine Linksverschiebung vollzogen hat. Das deutete sich bereits an mit der Ernennung des neuen Verfassungsschutzpräsidenten, der voll und ganz auf Linie mit Dauer-Kanzlerin Merkel ist, die bis vor unlängst Vorsitzende der sozialdemokratisierten und grüngefärbten CDU war.

    Wie das Kölner Gericht richtigerweise feststellte, verfolgte diese „Prüffall“-Bekanntmachung den Zweck, die AfD bei Wahlen gegenüber den Altparteien zu schwächen (soviel zur grundgesetzlichen Chancengleichheit der Parteien!). Mittlerweile hat der Verfassungsschutz das Kölner Urteil akzeptiert.

    Eine solche Instrumentalisierung unseres Verfassungsschutzes, des deutschen Inlandsgeheimdienstes, durch die Altparteien für eigennützige politische Zwecke wird allerdings nicht die letzte gewesen sein!

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