Ausländergewalt: Eskalierende „Einzelfälle“ werden zum Alltag in der „bunten“ Republik

27. November 2018

Die sich seit dem Asyl-Ansturm noch verschärfende Ausländerkriminalität und -gewalt ist ein regelmäßiges Thema für die ZUERST!-Redaktion. Die täglichen Meldungen über Formen migrantischer Kriminalität sind inzwischen Legion, die nachfolgende Auswahl der letzten Tage zeigt einmal mehr deren „Vielfalt“, aber auch die drohende Erosion der inneren Sicherheit. Deutschlandweit begingen auch in den vergangenen Tagen kriminelle Ausländer zahlreiche Straftaten.

In Marktredwitz hat am vergangenen Sonntag ein „offensichtlich südländisch aussehender Mann“ gegen 16 Uhr einen 54-Jährigen auf dem Parkplatz vor dem Diakonie-Haus mit einem Messer attackiert. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt und mußte notoperiert werden. Die Eskalation fand ohne ersichtlichen Grund statt. Die Polizei fahndet immer noch nach dem Täter.

Die Anklage gegen den Mörder einer 14-Jährigen in Wiesbaden wird von der Staatsanwaltschaft erweitert. Ali B. soll auch ein elfjähriges Mädchen mehrmals vergewaltigt haben und an einem Raubüberfall beteiligt gewesen sein. Der Prozeß gegen Ali B. macht vor allem deswegen Aufsehen, weil sein erstes Opfer bestialisch gequält wurde. Der Iraker floh vor den Ermittlungsbehörden in den Irak und wurde von dort der Bundespolizei überstellt.

Am Samstagmorgen randalierten zwei Männer mit „dunklem Teint“ in einem Imbiß in Münster. Als die Angestellten die beiden Täter aufforderten, das Restaurant zu verlassen, griffen diese die Angestellten an und warfen dabei mit Stühlen. Einer der beiden Männer stach mit einer Schere auf einen 35-jährigen Angestellten ein und verletzte ihn dabei schwer. Beide Täter sind noch flüchtig.

Ein ca. 20-25 jähriger Mann belästigte in Neu-Ulm eine Seniorin vor ihrem Haus sexuell. Der Mann mit „südländischem Erscheinungstyp“ entblößte  sein Glied vor der 78-Jährigen. Die Frau wollte daraufhin die Haustür schließen, was der Exhibitionist zu verhindern versuchte und sich gegen die Haustür drückte. Sein Opfer schrie und schaffte es, die Tür zu schließen und abzuschließen. Der Täter floh daraufhin. Die Polizei sucht aktuell noch nach Zeugen.

Zu einer ähnlichen Tat kam es auch in Fellbach. Dort wurde eine 37-jährige Frau von einem „dunkelhäutigen Mann“ bei einer E-Bike-Station gegen 21 Uhr von hinten zu Boden gebracht und begrapscht. Aufgrund der heftigen Gegenwehr der Frau floh der Mann jedoch wieder. Sein Opfer zog sich leichte Verletzungen zu und zeigte die Tat bei der Polizei an, die nun nach Zeugen sucht.

Wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung muß sich ein 27-jähriger irakischer Asylbewerber bald vor Gericht verantworten. Dieser stach mittels eines Messers in einer Asylbewerberunterkunft in Lauda-Königshofen aufgrund einer Streitigkeit auf einen 32-jährigen Asylbewerber ein. Dieser zog schwere Verletzungen davon, während der Iraker floh. Zunächst blieb die Fahndung erfolglos, doch dank Zeugenaussagen konnte die Polizei den Mann Ende der vergangenen Woche festnehmen. Er befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.

In Flensburg stellte sich ein 22-jähriger Syrer der Polizei. In einem Einkaufszentrum hatte der Syrer bei einer Auseinandersetzung am Sonnabend zwei Ägypter mit Messerstichen verletzt, eines der beiden Opfer schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr.

 

 

2 Kommentare

  1. Wolfgang Schlichting sagt:

    Was soll man dazu sagen, wenn selbst das Bundesverfassungsgericht nichts mehr zu sagen hat, Auszug aus der aktualisierten Fassung des Art. 16 a Abs. 2 GG
    „Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Abs. 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.
    Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig,ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann, oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es enfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete, vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16 a Abs. 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

  2. Pack sagt:

    Alles läuft nach Plan. Genau so ist es beabsichtigt!

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