Importierte Messerstecher im Visier: Österreich verbietet Asylanten den Besitz von Hieb- und Stichwaffen

11. Oktober 2018
Importierte Messerstecher im Visier: Österreich verbietet Asylanten den Besitz von Hieb- und Stichwaffen
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Anders als Deutschland versucht das benachbarte Österreich der gestiegenen Gefahr durch importierte Messer-Kriminelle aktiv zu begegnen. Jetzt sollen Asylbewerber und Personen aus Nicht-EU-Ländern in Österreich keine Hieb- und Stichwaffen mehr besitzen dürfen.

Die österreichische Regierung will Asylbewerbern den Besitz von Waffen grundsätzlich verbieten. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, daß Asylbewerbern, aber auch Asylberechtigten künftig der „Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“ ist.

Bereits seit 2016 ist Drittstaatsangehörigen in Österreich der Besitz, der Erwerb und das Führen von Schußwaffen verboten. Als Drittstaatsangehörige gelten Asylbewerber und Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, die dauerhaft in Österreich leben. Das Verbot wird nun auf Hieb- und Stichwaffen ausgeweitet. Spring- und Butterflymesser sollen damit verboten werden, Jagd- und Küchenmesser dagegen nicht. Verstöße sollen mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wenn diese nicht bezahlt wird, droht Haft. Das Gesetz soll 2019 in Kraft treten.

Innenminister Kickl (FPÖ) argumentiert mit der Kriminalstatistik. „Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren“, begründet er die Pläne. Laut Statistik wurden im vergangenen Jahr in Österreich 1.060 Anzeigen wegen Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen registriert. 2008, lange vor Merkels Grenzöffnung, waren es noch 272. (mü)

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