Doppelpaß-Regelung für Südtiroler: Aufregung über Wiener Expertenkommission

10. Oktober 2018
Doppelpaß-Regelung für Südtiroler: Aufregung über Wiener Expertenkommission
National
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Foto: Symbolbild

Wien/Rom. Die von der österreichischen Regierung geplante Einführung einer Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler sorgt in Italien erneut für Aufregung. Jetzt geht es konkret um einen Bericht der „Neuen Südtiroler Tageszeitung“, die sich auf Dokumente der mit der Prüfung der Doppelpaß-Frage beauftragten Expertenkommission in Wien bezieht. Aus diesen geht nämlich hervor, daß italienischsprachige Südtiroler den Doppelpaß nicht beantragen können. Laut der Tageszeitung sollen diese nur dann den Doppelpaß beantragen können, wenn sie beweisen, daß sie mit einer Person verwandt sind, die bereits während der Habsburgermonarchie in Südtirol lebte. Die Kommission hoffe auf eine Einigung mit Rom in Sachen Doppelstaatsbürgerschaft.

In Italien löste der Bericht zumindest bei der postfaschistischen Partei „Brüder Italiens“ (Fratelli d’Italia) spontanen Protest aus. Deren Fraktionschef in der italienischen Abgeordnetenkammer, Francesco Lollobrigida, sprach von „unannehmbarer Provokation“ seitens der österreichischen Regierung. Die Pläne zur Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft seien eine „unerträgliche Diskriminierung“ der italienischsprachigen Bevölkerung.

„100 Jahre nach dem italienischen Sieg im Ersten Weltkrieg sollte die italienische Regierung streng auf Provokationen sezessionistischer Parteien reagieren“, so Lollobrigida. Seine Partei werde fordern, daß Südtiroler, die den österreichischen Paß beantragen, automatisch die italienische Staatsbürgerschaft verlieren. (mü)

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    (Fortsetzung) Aber auch das Deutsche Kaiserreich verlor nach Kriegsende 1918 einen beträchtlichen Teil seines Staatsgebiets: Westpreußen und Oberschlesien gingen an das neu gegründete Polen, Nord-Schleswig an Dänemark, Elsaß-Lothringen (seit 1871 deutsch) an Frankreich, und andere. In Polen allerdings wurde im Gegensatz zu den übrigen die angestammte deutsche Bevölkerung mit staatlicher Billigung dermaßen schikaniert, daß ein großer Teil von ihr schon in den 1920ern die angestammte Heimat verließ. Logisch betrachtet hätten die nun in den „neuen“ Ländern lebenden Deutschstämmigen – sollten die deutschstämmigen Südtiroler den Doppelpaß erhalten – ebenso ein Anrecht darauf.

    Was die deutschen Ostgebiete (1920 bis 1945) einschließlich Sudetenland (1938 bis 1945) betrifft, sieht die Sache etwas anders aus: Mit Ausnahme von Teilen Oberschlesiens, wo heute noch Deutschstämmige leben, wurde die ost- und sudentendeutsche Bevölkerung, die nicht mehr fliehen konnte oder wollte, von der Roten Soldateska und den neuen Machthabern samt Anhängern entweder getötet oder gewaltsam vertrieben (geflüchtete und vertriebene Deutsche etwa 12 Millionen).

    P.S. Der verstorbene Exkanzler Kohl hat im Zwei-Plus-Vier-Vertrag für immer und ewig auf die deutschen Ostgebiete verzichtet – das war die Bedingung für die deutsche (Teil-)Wiedervereinigung.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Sollte sich die ÖVP-FPÖ-Regierung mit der italienischen auf die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler einigen, deren Eltern, Geschwister und Verwandte vor Kriegsende 1918 in Südtirol gelebt haben, wäre das zweifelsfrei ein Präzedenzfall.

    Nun kommt es freilich nach dem Ende von Kriegen häufig zu Gebietsverschiebungen zugunsten der Sieger. Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn ist neben anderen ein Beispiel dafür; auch Ungarn verlor weite Gebiete seines Staatsgebiets. Aber in der Regel – ich spreche von 1919 – wurde die dort ansässige Bevölkerung von der neuen Staatsmacht nicht vertrieben – auch nicht in Südtirol. Insbesondere Mussolini, der Führer der italienischen Faschisten, ging „geschickter“ vor. Er siedelte eigene Bürger in Südtirol an, um selbiges zu italienisieren. (Fortsetzung)

  3. vafti sagt:

    Die Haager Landkriegsordnung von 1907 regelt ganz
    eindeutig die Rückgabe aller Gebiete, die das
    Deutsche Volk im Dezember 1937 besessen hat.
    ( Deswegen ist in Atlanten und Karten bis in die
    90er Jahre des vorigen Jahrhunderts diese Grenze
    abgebildet ! )
    Dieses Recht der Rückgabe aller Ostgebiete an
    das Deutsche Volk,kann uns Niemand nehmen.

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