Verfassungsschutz warnt vor Radikalisierung von islamistischen Kindern

7. August 2018
Verfassungsschutz warnt vor Radikalisierung von islamistischen Kindern
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat erneut vor Kindern, die in islamistischen Familien aufwachsen, gewarnt. Diese stellten ein „nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial“ dar, heißt es in einer neuen Analyse des Bundesamtes. Es gebe Anzeichen für eine „schnellere, frühere und wahrscheinlichere Radikalisierung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen“.

Bereits im vergangenen Dezember hatte der Präsident des Amtes, Hans-Georg Maaßen, vor heimkehrenden Frauen und Kindern von Islamisten des „Islamischen Staates“ gewarnt. Der Verfassungsschutz geht von einer niedrigen dreistelligen Zahl islamistischer Familien mit mehreren hundert Kindern aus.

Gegenüber den Funke-Zeitungen sagte Maaßen, die fortwährende dschihadistische Sozialisation von Kindern sei „besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung“.

Mittlerweile überlegt Nordrhein-Westfalen, nach dem bayerischen Vorbild die Altersgrenze von 14 Jahren für die Überwachung durch den Verfassungsschutz fallenzulassen. Bei den entsprechend geprägten Kindern liegt eine niedrige Hemmschwelle zur Gewalt vor. „Die Behörden brauchen daher Instrumente, um auch traumatisierte und gewaltbereite Rückkehrer unter 14 Jahren in den Blick nehmen zu können“, erklärte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) gegenüber Funke. (tw)

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Wenn der Präsident des deutschen Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, jetzt plötzlich von einer „Herausforderung“ für seine Behörde durch islamistisch erzogene Kinder und Jugendliche spricht, fragt man sich, ob seine „Verfassungsschützer“ bisher geschlafen haben. Denn Familien, die politisch und weltanschaulich dem Terrorregime ‚Islamischer Staat‘ nahestehen, gibt es hierzulande in großer Zahl schon seit Jahren. Daß deren Kinder nicht im Geiste unseres Grundgesetzes erzogen werden, ist jedem klar, der bis drei zählen kann.

    Und glaubt Maaßen etwa, daß die deutschen Bürger sich vor der allgegenwärtigen islamistischen Terrorgefahr nun sicherer fühlen, weil er diese „Herausforderung“ – wieder mal viel zu spät – zugegeben hat? Und wie wollen seine „Schlapphüte“ denn verhindern, daß Islamisten-Kinder Passanten in der Öffentlichkeit mit einem Messer angreifen und verletzen? Etwa durch „Beobachtung“? Da lachen ja die Hühner!

    Zwar steht in Artikel 6(2)GG „Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen obliegende Pflicht“, aber das Kindeswohl steht über allem. Und deshalb kann der Staat die Kinder ihren Familien entziehen, wenn er deren Kindeswohl als gefährdet erachtet. Aber offensichtlich sieht der deutsche Staat das Kindeswohl durch eine islamistische Erziehung im Elternhaus als nicht gefährdet an.

    Trotzdem: Es ist meiner Ansicht nach nichts weiter als Unterwürfigkeit und Feigheit von Politik und Massenmedien, daß die Kindes-Erziehung in muslimischen Elternhäusern öffentlich – das heißt in Hörfunk und Fernsehen – nicht thematisiert wird!

  2. Olsen sagt:

    Ach… Der „Verfassungsschutz“ (Was für eine Verfassung? Und wen schützt der?) warn schon wieder. Lachhaft! Da dann ich mir auch an den Allerwertesten fassen. Hat den gleichen Wert.

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