Urteile im NSU-Prozeß – Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

11. Juli 2018
Urteile im NSU-Prozeß – Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
National
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Foto: Symbolbild

München. Nach mehr als fünf Jahren und 438 Verhandlungstagen fielen am Vormittag die Urteile im Münchener NSU-Prozeß. Bei der Hauptangeklagten Beate Zschäpe folgte das Gericht dem Antrag der Anklage und verurteilte sie wegen zehnfachen Mordes sowie versuchten Mordes in 32 Fällen zu lebenslanger Haft.

Richter Manfred Götzl stellte überdies die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Für den Fall dieses Urteils hatte Zschäpe-Anwalt Hermann Borchert vorsorglich angekündigt, vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen. Zwei Jahre weniger als von der Bundesanwaltschaft beantragt erhielt der Angeklagte Ralf Wohlleben, der zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. „Nur“ zwei Jahre und sechs Monate muß André E. absitzen, auch hier waren zwölf Jahre gefordert gewesen. Ihm konnte keine Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden. Holger G. und Carsten S. müssen jeweils drei Jahre in Haft.

Zwei Nächte vor der Urteilsverkündung hatte die linksextreme Gruppe „Interventionistische Linke“ bundesweit Straßenschilder mit Namen der Opfer der Mordserie überklebt. Dazu habe man gezielt „NS-belastete“ Straßennamen ausgesucht, erklärte die Gruppe auf Facebook. Auf die Berliner Kanzlei des Wohlleben-Verteidigers Wolfram Nahrath wurde ein Farbanschlag verübt. Einen ausführlichen Rückblick auf den NSU-Komplex, bei dem noch etliche Fragen offen sind, lesen Sie in der Oktober-Ausgabe der ZUERST!. (dr)

7 Kommentare

  1. Mattmüller sagt:

    Sie glauben an die offizielle Version, Bernd Sydow? Beate Zschäpe ist nicht dumm, dass Zeugen sterben (es sind derer fünf) weiß auch sie. Was soll sie sagen außer, dass alle Vorwürfe des Gerichts gegen Mundlos und Böhnhaupt stimmen? Das höchste, was sie sich herausnehmen durfte, ist, zu sagen, sie habe immer nur im Nachhinein davon erfahren.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Das Urteil gegen Beate Zschäpe (und weitere) ist nun gesprochen, aber eines steht für mich fest: Richter Manfred Götzl stand unter einem enormen Druck durch Medien und Öffentlichkeit.

    Beate Zschäpe hat im Prozeß wiederholt beteuert, daß sie nie bei den Morden ihrer beiden Freunde zugegen war, sondern stets erst danach davon erfahren habe. Diese ihre Aussage konnte – soweit mir bekannt – vom Gericht nicht widerlegt werden, etwa durch Spuren an den Tatorten. In einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren ist überdies der Angeklagte nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen, sondern das Gericht muß ihm seine Schuld nachweisen.

    Nun kann man argumentieren, hätte Zschäpe bereits nach dem ersten Mord die Polizei eingeschaltet, wäre es nicht zu den weiteren gekommen. Aber das ist leicht gesagt, wenn man wie ich davon ausgeht, daß sie den beiden hörig war. Es wurde festgestellt, daß sie die gemeinsame Wohnung in Brand steckte, bevor bekannt geworden war, daß die beiden tot sind. Hätte sie das gewußt, wozu hätte sie dann die Wohnung angezündet und somit Spuren vernichtet?

    Gewiß hat sich Beate Zschäpe schuldig gemacht, aber sie hat erwiesenermaßen nicht selber gemordet und auch keinen Auftrag zu diesen Morden erteilt. Ob angesichts dessen das Urteil des Münchner Landgerichts angemessen ist, wird das Revisionsverfahren zeigen.

    • Bernd Sydow sagt:

      Nachtrag:
      Wenn ein katholischer Priester im Beichtstuhl vom Beichtenden erfährt, daß er einen oder mehrere Mitmenschen ermordet hat, läuft er anschließend zur Polizei und erstattet Anzeige? Nein, denn er untersteht dem Beichtgeheimnis, welches ihn vor Strafe schützt.

      Wenn eine junge Frau von ihren Freunden, denen sie hörig ist, erfährt, daß sie einen oder mehrere Mitmenschen ermordet haben, und sie anschließend eben nicht zur Polizei läuft und Anzeige erstattet, was dann? Den Priester schützt sein Beichtgeheimnis, schützt die junge Frau ihre Hörigkeit?

  3. Eidgenosse sagt:

    Soweit „man“ weiss wurde kein einziger Mord nachgewiesen im Sinne von zugeordnet. Auch die übrigen Verbrechen und deren Urheber sind fraglich. Wahscheinlich hatte „man“ rechtzeitig die verordneten 2 Übeltäter entsorgt. Ein Prozess, der wissentlich geschredderte Unterlagen des VS nicht beachtet, ist eine Farce. Klar ist nur, dass der VS involviert war, personell und organisatorisch. Um den Popanz „Rechtsextremismus“ am Leben zu halten bezahlte der VS auch schon in früheren Fällen „Aktivisten“, die dann die Pläne des VS ausführten. Hätte Zschäpe das gewusst, wäre die Verteidigung vermutlich anders aufgebaut worden. Um den VS zu entlasten wurde Zschäpe jetzt sozusagen geopfert.

  4. bin Geschockt sagt:

    Nun habe ich mal wieder dazugelernt. Bisher glaubte ich, es sei nicht strafbar, wenn man einen Mörder kennt. Solange man nicht selbst mordet, oder gemeinsam mordet. Aber lebenslänglich, nur weil man Umgang mit Mördern hatte! Unglaublich! Wenn man verheiratet ist, braucht man nicht einmal seinen Ehepartner belasten, wenn dieser ein Verbrecher ist. In diesem Falle aber wird ein Mensch zu lebenslänglich verurteilt, weil dieser Umgang mit Mördern hatte. Oder gab es wohl eher Lebenslänglich für die politische Gesinnung?

  5. Fack sagt:

    Eine Sternstunde des Rechtsstaates?

    • Jens Drilling sagt:

      Sternstunde? Wer weiß das schon so genau, schätze mal die Wahrheit kommt nicht ans Licht. Akten sind für 150 Jahre gesperrt und was dann noch davon übrig bleibt will keiner mehr wissen. So wie immer . . .

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