Schauprozeß in Österreich: 17 Identitäre unter Anklage

6. Juli 2018
Schauprozeß in Österreich: 17 Identitäre unter Anklage
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

In Österreich hat jetzt unter erheblicher Medienanteilnahme ein politischer Schauprozeß begonnen. Angeklagt sind 17 Mitglieder der österreichischen „Identitären“ (Identitäre Bewegung Österreich, IBÖ), denen die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, Verhetzung (= „Volksverhetzung“ in Deutschland) und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Der Prozeß dauert voraussichtlich bis Ende Juli.

Zehn der Angeklagten sind Studenten, einige sind arbeitslos, einer noch Schüler. Bei politisch Korrekten und Mainstream-Medien haben sich die Identitären in den letzten Jahren immer wieder mit spektakulären Aktionen verhaßt gemacht, mit denen sie vor Islamisierung, Überfremdung und Bevölkerungsaustausch warnen wollen. So haben sie etwa in Klagenfurt eine Steinigung – inklusive Frau in Burka – nachgestellt. In Graz kletterten sie auf das Dach der Parteizentrale der Grünen und befestigten ein großes Plakat mit der Aufschrift „Islamisierung tötet” daran.

Schon seit 2012 wird die IBÖ vom österreichischen Verfassungsschutz beobachtet.

Jetzt versuchen die Behörden der Gruppe, die über Ableger auch in etlichen anderen europäischen Ländern verfügt, mit konstruierten Vorwürfen und der Kriminalisierung führender Mitglieder den Garaus zu machen. Ein Staatsanwalt wird von Medien mit dem Vorwurf zitiert: „Hier herrscht militärische, strenge hierarchische Ordnung. Ihre Motivation ist auf Haß ausgerichtet.“ Es sei Absicht der Identitären, Ausländer, „Flüchtlinge“ und Muslime zu verletzen und durch die mediale Verbreitung und Marketing noch mehr Haß zu schüren. „Es geht hier um Verhetzung, ganz egal, welche politische Gesinnung Sie vertreten.”

Die Verteidigung widersprach dem und plädierte für das „wertvolle Gut der Meinungsfreiheit”. Die Bewegung solle mundtot gemacht werden, argumentierte sie. Keinem Muslim würde mit dem Schriftzug „Islamisierung tötet” unterstellt, ein Mörder zu sein.

Die IBÖ selbst sieht das ähnlich und kann in ihren Aktivitäten nichts Kriminelles entdecken. Einer ihrer Sprecher erklärte am ersten Prozeßtag: „Wir wollen nur den Bezug zum Eigenen vertreten, ohne Fremdes abzuerkennen. Dabei haben wir uns auch an linken Bewegungen wie Greenpeace orientiert. Wir haben auch Straßentheater veranstaltet und uns immer friedlich verhalten.” (mü)

4 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Ich kann nur hoffen, dass die neuen Innen- und Justizminister in Österreich diese Farce dazu verwenden, den juristischen Apparat in Österreich der Lächerlichkeit auszusetzen. Vielleicht kann Kickl dann mal richtig aufräumen in dem Sauladen. Eines ist aber schon klar: der Maulkorb wird angezogen – überall – man bereitet sich auf den grossen Crash vor und da können IB und ähnliche grosse Störfaktoren sein beim Versuch des Machterhalts der alten Seilschaften.

  2. Ali Baba sagt:

    , mit denen sie vor Islamisierung, Überfremdung und Bevölkerungsaustausch warnen wollen.“ UND DAMIT WOLLTEN SIE INS SCHWARZE TREFFEN…“RECHT UND BILLIG“.! SCHADE NUR, DASS DIESER TEUFEL, DER HINTER DEM GROSSEN TEICH WOHNT, IN DIESER POLITIK NICHT BERUECKSICHTIGT WORDEN IST.

  3. cui bono? sagt:

    Wenn Österreich zuviel Platz in Gefängnissen hat,
    gibt es genug „Kandidaten“ die dorthin wirklich gehören…

    Wie wäre es mit einem „Schauprozess“ gegen organisierte Kriminalität?
    Es gibt genug verschiedene Klans, die eine „Belehrung“ nötig hätten!

    Oder afganische etc. Vergewaltiger und Messerstecher – schon alle verurteilt und unter Aufsicht?

    Nein, statt dessen geht man gegen harmlose inteligente Studenten und Patrioten vor – Schande ist das…

  4. W. Fokken sagt:

    Wenn belegbare Wahrheiten (z.B. Steinigung) in einem Rechtsstaat gerichtlich als „Volksverhetzung“ eingestuft werden [können], muß das Gesetz gegen Volksverhetzung so geändert werden, daß solche juristischen Fehlleistungen nicht mehr möglich sind.

    Wenn vergleichbare Straftaten (z.B. Plakataufhängung) abhängig von der politischen Windrichtung ungleich geahndet werden, sind Richter wegen „Befangenheit“ bzw. „Rechtsbeugung“ zu belangen, oder die Gesetze eindeutiger und zwingender zu formulieren.

    So werden auch die Chancen einer Revision verbessert.

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