Mehr Sicherheit für Österreichs Beamte: Strache kündigt besseres Hilfeleistungsgesetz an

3. Juli 2018
Mehr Sicherheit für Österreichs Beamte: Strache kündigt besseres Hilfeleistungsgesetz an
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Die österreichische ÖVP-/FPÖ-Regierung sieht sich in der Verantwortung ihren Staatsdienern gegenüber. Deshalb hat Vizekanzler Strache (FPÖ), der auch oberster Dienstherr der österreichischen Beamten ist, jetzt die Initiative ergriffen, um alle im Dienst verletzten Beamten und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen. „Polizisten, Lehrer und Richter dürfen im Ernstfall nicht alleingelassen werden“, sagte Strache jetzt und kündigte eine Änderung des Hilfeleistungsgesetzes zu.

Zu oft sei es bereits zu Härtefällen gekommen, in denen österreichische Polizisten, die bei Einsätzen ihr Leben riskiert haben und verletzt worden sind, keine Entschädigung erhalten hätten, führte Strache in einem Interview mit der „Kronen“-Zeitung aus. Er wolle deshalb als Beamtenminister die bisherige „Kann-Bestimmung“, die nur für Polizei- und Heeresbedienstete galt, in eine „Muß-Bestimmung“ für alle öffentlich Bediensteten ändern. „Das hilft dann auch Lehrern und Richtern sowie Präsenz- und Zivildienern“, sagte der Minister.

Tatsächlich werden in Österreich im Schnitt jeden zweiten Tag Justizwachebeamte tätlich angegriffen. Im Vorjahr wurden insgesamt 187 Übergriffe durch Häftlinge gezählt. Sowohl die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter als auch die Liste Pilz forderten bereits vor Monaten mehr Personal und einen besseren Schutz der Beamten. Bei einer Verletzung im Dienst soll nun nach den Plänen Straches den Beamten mit bis zu 69.000 Euro geholfen werden, bei einem Todesfall sollen die Angehörigen mit bis zu 118.000 Euro vom Staat unterstützt werden.

„Damit wollen wir ein Zeichen setzen, daß wir unsere Beamten und ihre Familien schützen“, sagt Strache. 2019 soll auch eine große Dienstrechtsreform folgen, die für Österreichs Beamte Aufwertungen, Verbesserungen und ein eigenes Exekutiv-Dienstrecht bringen soll. (mü)

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