Europäischer Gerichtshof: Schwulen „Ehepartnern“ darf Dauer-Bleiberecht nicht versagt werden

8. Juni 2018
Europäischer Gerichtshof: Schwulen „Ehepartnern“ darf Dauer-Bleiberecht nicht versagt werden
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Ein Urteil, das auf Linie liegt: einem mit einem Unionsbürger verheirateten Nicht-EU-Bürger darf das Daueraufenthaltsrecht in der EU nicht verweigert werden. Dies gilt ausdrücklich auch für homosexuelle Partner, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt in einem Urteil.

Mitgliedstaaten dürften zwar Homo-Ehen erlauben oder nicht erlauben, aber nicht die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers beeinträchtigen, argumentierten die Höchstrichter.

Im konkreten Fall hatten ein Rumäne und ein US-Bürger in Belgien geheiratet. Die rumänischen Behörden lehnten es ab, dem US-Bürger als Ehegatten eines Unionsbürgers ein Daueraufenthaltsrecht zu gewähren. Sie begründeten dies damit, daß in Rumänien gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt würden. Das Paar sah sich dadurch diskriminiert und klagte gegen diese Entscheidung. Der rumänische Verfassungsgerichtshof legte die Frage daraufhin dem EuGH vor.

Dieser entschied nun, im Rahmen der Richtlinie zur Freizügigkeit sei der Begriff des Ehegatten als geschlechtsneutral anzusehen und schließe somit den homosexuellen Partner eines Unionsbürgers ein. Die Pflicht eines EU-Staats, eine in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossene Homo-Ehe allein zur Gewährung eines Aufenthaltsrechts eines Nicht-EU-Bürgers anzuerkennen, beeinträchtige nicht das dortige Eherecht. Es verpflichte den Staat auch nicht, in seinem nationalen Recht die Homo-Ehe vorzusehen. (mü)

Ein Kommentar

  1. Mike Hunter sagt:

    Jeden Tag ein neues Schwachsinnsurteil des EuGH. Ein Gerichtshof dessen Existenz, ebenso wie Euro und EU, nicht demokratisch durch die Völker Europas legitimiert worden ist. Er wird der erste sein, der wieder gehen wird wenn die EU zerfällt. Versprochen!

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